Hallo zusammen,

in unserem Betrieb soll eine Stelle neu besetzt werden. Es gab zwar eine interne Stellenausschreibung, jedoch war die Stelle schon im Vorfeld neu besetzt worden. Grundsätzlich ist gegen die neue Person nichts einzuwenden.

Für uns als BR stellt sich jetzt jedoch die Frage, ob eine Bewerbung auf eine interne Stellenausschreibung gleich einer Einstellung anzusehen ist und wir als BR dann wieder mitbestimmungspflichtig sind.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.