Freistellung für Bewerbung - für Teilzeitkräfte?
Gibt es für Teilzeitkräfte Anspruch auf Freistellung für ein Bewerbungsgespäch? §§§§§
Community-Antworten (1)
17.04.2007 um 17:05 Uhr
Solange Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung für ein Bewerbungsgespräch gewährt. Kein Arbeitgeber muss einen Mitarbeiter, der in einem nicht gekündigten unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, dabei fördern, dass der Mitarbeiter sich anderweitig bewerben kann. Wenn Sie Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern wahrnehmen wollen, sind Sie gezwungen, Urlaub einzureichen.
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