Hey an alle,

wer kann mir bitte bei folgender Frage helfen?
Ist Reisezeit gleich Arbeitszeit? Dazu habe ich was im Fitting gefunden:

Fragen:

1) stimmen diese Angaben?
2) Was ist, wenn ich auf dem Heimweg von einem GBR treffen bin und aufgrund eines Selbstmordes muss der Zug umgeleitet werden und der Zug verspätet sich deswegen um 150 Std. Darf ich mir diese 150 Min zusätzlich zu meiner Arbeitszeit aufschreiben?

Vielen Dank

LG

NordischJung

Rechtsquelle aus dem Fitting

§37 Rn77
„Zur BR-Tätigkeit iS von Abs.3 zählen auch solche Tätigkeiten, die3 für sich allein keine BR-Tätigkeit darstellen, jedoch in einem unmittelbaren notwendigen sachlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer BR-Tätigkeit stehen. Aus diesem Grund können auch Reisezeiten oder zusätzliche Wegezeiten, die ein BR-Mitglied zur Erfüllung seiner notwendigen betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, einen entsprechenden Ausgleichsanspruch auslösen. Allerdings ist erforderlich, dass die Reise aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit des BR-Mitglieds durchgeführt. (vgl. hierzu Rn91)“

Definition Reise aus betrieblichen Gründen: „Ist die Anreise am selben Tag zumutbar oder nicht.“ (Urteil LAG Schleswig Holstein NZA 97, S. 91)