Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - Wer stellt den Ersatzvertreter dem Kandidaten zur Seite?
Hallo und guten Tag. Bei uns in der Firma werden die Arbeitnehmervertreter neu in den Aufsichtsrat gewählt. Jeder Kandidat soll lt. Wahlordnung einen Ersatzvertreter haben. Meine Frage lautet: Wer stellt den Ersatzvertreter dem Kandidaten zur Seite. Sucht sich der Kandidat seinen Ersatzvertreter selbst. Was ist, wenn nicht genügend Ersatzvertreter vorhanden sind und Kandidaten ohne Ersatzvertreter sich zur Wahl stellen. Was passiert wenn Kandidaten, die ohne Ersatzvertreter gewählt, wurden im Laufe der Periode ausscheiden. Wer tritt an ihre Stelle oder müssen Neuwahlen durchgeführt werden.
Community-Antworten (1)
17.04.2007 um 11:40 Uhr
@Mondenbaby Bei so etwas denke ich ja grundsätzlich an eine Schulung! Aber zu Deinen Fragen:
- Man muss kein Ersatzmitglied haben.
- Ein Ersatzmitglied kann sich auch mehrmals als Ersatzmitglied aufstellen lassen
- Grundsätzlich entscheidet der zu wählende Bewerber, ob oder nicht er ein Ersatzmitglied bestimmt
- Wenn kein Ersatzmitglied bestellt ist und das AR-Mitglied ausscheidet, dann gibt es Nachwahlen Aber es gibt so viele Dinge, die zu beachten sind...vor allem je nach Wahlverfahren.
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