Erstellt am 26.01.2019 um 18:28 Uhr von nicoline
Nein, MUSS er nicht. Wenn ein Vertrag befristet ist, endet er zu dem im Arbeitsvertrag angegebenen Datum. Wenn man keinen neuen Job hat, muss man sich 3 Monate vor Ende des Vertrags beim Arbeitsamt melden, sonst tritt eine Sperre für das Arbeitslosengeld ein.
Erstellt am 26.01.2019 um 22:04 Uhr von MaJoK
Aber was hält dich davon ab, einfach mal nachzufragen ob Interesse an einer Weiterbeschäftigung besteht.
Erstellt am 27.01.2019 um 21:50 Uhr von Feminine Blonde
Ich hatte nachgefragt, aber man weicht mir. Hat
sich auch erledigt. Recht herzlichen Dank für die
Info.