Erstellt am 16.04.2007 um 19:39 Uhr von Kölner
@Girlies
Wenn der AG eine solche Schulung will, dann soll er auch alle Kosten tragen. Das Problem: Wenn der ein oder andere AN auf eine solche FB "scharf ist", dann könnte des AG's Idee Frucht tragen.
Im sozialen Bereich ist eine solche Praxis üblich!
Erstellt am 16.04.2007 um 22:00 Uhr von hans
Nun, das der ArG ein "Sperrklausel" einbaut, ist auch bei uns nicht unüblich - jedoch muß man die Halbwertszeit des Wissen berücksichtigen. Also eine Admin-Schulung kann nicht über drei Jahre nachgefordert werden, bei "Führungswissen" ggf. aber doch. Soweit mal Thread unabhängig.
Konkret: wenn Ihr als BR bereits vom Vorhaben des ArG wisst - was bedeutet es denn 'danach' für den MA? Bekommt er auch Gelegenheit, das erlernet Wissen umzusetzen - also ein Team-, Abteilungs-, Bereichs-Leitungsstelle?? Wenn nicht, solltet Ihr vielleicht darauf drängen dieses festzuschreiben. Also die drei Jahre nur, wenn auch auch entsprechender "Ausstieg" möglich ist
Erstellt am 17.04.2007 um 07:48 Uhr von nixadmin
@hans
'Also eine Admin-Schulung kann nicht über drei Jahre nachgefordert werden,'
wieso denn das nicht?????
Die Halbwertzeiten bei Administration der Systeme liegt ja nun auch nicht so hoch.
Nach 3 Jahren ist das Wissen nicht Grundsätlich veraltet.
Unix-System gibt es seit den 70er Jahren und seitdem sind die Grundlagen gegeben.
Bei den netten Windows Rechnern laufen noch viele Server unter NT oder Windows Server 2000
Und was Datenbanken betrifft, so werden die Systeme auch nicht sofort nach dem neusten Release umgestellt.
Ersten viel zu teuer und zweitens
never touch a runing system!
also gibt es keinen Grund zu sagen, dass die Halbwertzeit des Wissens so extrem hoch ist.