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Seminar und anschließende Verplichtung an den Arbeitgeber - darf der AG verlangen, dass man seine Freizeit für Schulungen die den Betrieb betreffen opfert?

G
Girlies
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef will einige Kollegen von uns auf eine Schulunf "führungswissen" schicken, diese Schulung dauert ca. 1,5 Jahre, das heißt eigentlich ca. 18 Tage verteilt über 1,5 Jahre. Nun sollen die Mitarbeiter die für diesen Kurs ausgewählt wurden, ein Vereinbarung unterschreiben, dass der Arbeitgeber die Lergangsgebühren, Unterrichtsmaterila und Reisekosten bezahlt. Der Arbeitnehmer muss allerdings für die Reisezeiten, Präsenzseminare und Prüfungen seinen Urlaub bzw. Freizeit einsetzen. Desweiteren soll sich der Mitarbeiter nach Beendigung des Seminars für 3 Jahre beim Arbeitgeber verpflichten. Sollte er dass Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden muss er die Kosten des Kursen anteilig (1/6 pro Halbjahr) an den Arbeitgeber zurückzahlen.

Nun ist die Frage der Mitarbeiter ist das rechtens, darf der Arbeitgeber verlangen, dass man seine Freizeit für Schulungen die den Betrieb betreffen opfert?????

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

16.04.2007 um 21:39 Uhr

@Girlies Wenn der AG eine solche Schulung will, dann soll er auch alle Kosten tragen. Das Problem: Wenn der ein oder andere AN auf eine solche FB "scharf ist", dann könnte des AG's Idee Frucht tragen. Im sozialen Bereich ist eine solche Praxis üblich!

H
hans

17.04.2007 um 00:00 Uhr

Nun, das der ArG ein "Sperrklausel" einbaut, ist auch bei uns nicht unüblich - jedoch muß man die Halbwertszeit des Wissen berücksichtigen. Also eine Admin-Schulung kann nicht über drei Jahre nachgefordert werden, bei "Führungswissen" ggf. aber doch. Soweit mal Thread unabhängig. Konkret: wenn Ihr als BR bereits vom Vorhaben des ArG wisst - was bedeutet es denn 'danach' für den MA? Bekommt er auch Gelegenheit, das erlernet Wissen umzusetzen - also ein Team-, Abteilungs-, Bereichs-Leitungsstelle?? Wenn nicht, solltet Ihr vielleicht darauf drängen dieses festzuschreiben. Also die drei Jahre nur, wenn auch auch entsprechender "Ausstieg" möglich ist

N
nixadmin

17.04.2007 um 09:48 Uhr

@hans 'Also eine Admin-Schulung kann nicht über drei Jahre nachgefordert werden,' wieso denn das nicht????? Die Halbwertzeiten bei Administration der Systeme liegt ja nun auch nicht so hoch. Nach 3 Jahren ist das Wissen nicht Grundsätlich veraltet. Unix-System gibt es seit den 70er Jahren und seitdem sind die Grundlagen gegeben. Bei den netten Windows Rechnern laufen noch viele Server unter NT oder Windows Server 2000 Und was Datenbanken betrifft, so werden die Systeme auch nicht sofort nach dem neusten Release umgestellt. Ersten viel zu teuer und zweitens never touch a runing system!

also gibt es keinen Grund zu sagen, dass die Halbwertzeit des Wissens so extrem hoch ist.

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