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Zeitaufwand für ArbNehmer Vertreter im Aufsichtsrat?

B
blechmusik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin neu gewählter (einziger)Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat einer GmbH. Ist der Zeitaufwand für notwendige Seminarbesuche und Vorbereitung auf AR-Sitzungen Arbeitszeit, und wo ist das geregelt ? Gelten diese Regelungen auch für den gewählten Stellvertreter ? Nachtrag: Wir sind beide nicht Mitglied im Betriebsrat.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

16.04.2007 um 21:02 Uhr

@blechmusik Schulungen sind gemäß AktG (z.B. § 100 AktG) und GmbHG möglich. Vermutlich wird sich Euer AG - sofern Du nicht auch BR bist - ein wenig zieren. Aber das legt sich mit der Zeit!

Achja. AR-Arbeit ist ArbZ. Sofern Du Sitzungsgelder erhälst und Gewerkschaftsmitglied bist hast Du weitere Pflichten... :-(

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