Anrechnung von Urlaubstagen im Krankheitsfall ?
Hallo, habe eine Frage zum Thema Urlaub bzw. Krankschreibung.
wir haben zwar keinen Betriebsrat in unserer Firma, aber unser AG will eine Betriebsvereinbarung mit folgendem Punkt mit uns abschließen: pro 10 Tage Krank soll 1 Tag Urlaub angerechnet werden. Ist das rechtlich überhaupt möglich bzw. gibt es Gesetze die mit der BV in Konfrontation stehen?
Danke für eine schnelle Antwort
Community-Antworten (5)
16.04.2007 um 14:41 Uhr
@Esteffen, ihr habt keinen Betriebsrat? Mit wem will der AG diese "BV" abschliessen? Wer soll da unterschreiben?
16.04.2007 um 15:00 Uhr
Außerdem gibt es ein Bundesurlaubsgesetz...
Habe sowas schon mal gehört. Finde ich eine Frechheit...
Schliesse mich Mona-Lisa an, wer soll sowas denn bitte von AN-Seite unterschreiben???
LG
16.04.2007 um 15:06 Uhr
das ist eindeutig illegal und damit vor einem arbeitsgericht nicht zu halten. ist jemand bei euch gewerkschaftlich organisiert? wenn ja, wendet euch bitte an den zuständigen gewerkschaftssekretär mit der bitte um rechtsberatung... die können dann ein schreiben an eure GL machen. BV geht ohne BR sowieso nicht und gegen eine regelung steht wie schon gesagt das BurlG!
gruß, packer
16.04.2007 um 15:12 Uhr
@Esteffen,
dagegen spricht auch sehr eindeutig dieses Gesetz, das ich an euer Stelle mal dem AG mitteilen würde!
§ 9 BUrlG (Erkrankung während des Urlaubs) Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
16.04.2007 um 21:36 Uhr
@Esteffen Wenn der AG es so herum formuliert, dann wird das tatsächlich nicht gehen.
Wenn der AG aber ein Prämiensystem einführen würde - natürlich unter Mitwirkung des BR - in dem er für bestimmte Tätigkeiten und durchgängige Anwesenheit Stundengutschriften o.ä. auslobt, dann ginge das. Er sollte es allerdings auch hierbei vermeiden, von Zusatzurlaub zu sprechen!
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