Hallo,
wir haben eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Gewalt gegenüber ein von unbs betreutes Kind (12 Jahre).
Unser Bretrieb hat noch ein erweitertes Mitbestimmungsrecht, welches eine Einigungsstelle (bei Kündigungen jeder Art) vorsieht. der AG hat u.a. nach §626 BGB gekündigt, und hat die Zweiwochenfrist eingehalten. Wir haben widersprochen. Der AG hat bisher noch nicht die E-Stelle angerufen, und die Zweiwochenfrist ist vorrüber.

Meine Frage: welche Chancen hat die AN? Eigentlich muss der AG innerhalb von zwei Wochen kündigen. Dies hat er unserer Auffassung nicht gemacht, weil er eben nicht die E-Stelle angerufen hatt. Wie seht ihr dass?