Erstellt am 17.11.2005 um 08:57 Uhr von viktor
Ein schacher Punkt im System. Ersatzmitglieder haben zunächst keinen Informationsanspruch. Wenn sie aber tatsächlich nachrücken (auch nur vorübergehend) haben sie während dieser Zeit die vollen Rechte - und somit auch Informationsrechte - wie ein ordentliches BR-Mitglied. Um bei Sitzungen entscheiden zu können, braucht das Ersatzmitglied dann natürlich auch notwendige historische Daten und Informationen.
Es empfiehlt sich, praktische Lösungen mit dem Gremium zu besprechen und ggf in der Geschäftsordnung einige Regeln zu definieren.
Erstellt am 17.11.2005 um 09:52 Uhr von Clemens
Hallo Viktor,
danke für die schnelle Antwort. Was heißt bei einer nur vorübergehenden Vertretung "während dieser Zeit"? Wenn die Einladung/Vertretung z.B. nur zu einer BR-Sitzung gilt, besteht dann also ein Inforecht nur bezüglich der in dieser BR-Sitzung zu behandelnden Themen? Gibt es außer der Geschäftsordnung eine Rechtsgrundlage?
Erstellt am 17.11.2005 um 09:58 Uhr von viktor
Während des Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied volles BR-Mitglied. Da kann man dann trefflich streiten, welche Informationen man braucht.
Aus meiner langjährigen BR-Tätigkeit kann ich nur jedem BR raten, Ersatzmitglieder so weit es geht in die Informationsflüsse mit einzubinden.
Abschließende Rechtsprechung , die Deine Frage eindeutig beantwortet, kenne ich nicht.