Erstellt am 16.04.2007 um 11:32 Uhr von rolfo2
Die gängige Praxis ist das bestimmt nicht. Die Ersatzmitglieder haben in der Regel kein Recht auf alle Protokolle.
Gem. BetrVG können die Protokolle von den BR`s eingesehen werden, d.h. dass nicht mal für die Protokolle gemacht werden. Allerdings wird dies meist geschehen, wird auch bei uns so gemacht.
Wenn in eurer Geschäftsordnung dies geregelt ist, dass Ersatzmitglieder alle Protokolle erhalten und dann auch noch, wenn sie ihr Amtbggf, gar nicht ausführen können wegen Abwesenheit wäre das schon komisch.
Erstellt am 16.04.2007 um 11:42 Uhr von Kölner
@Bernhard
Das darf eigentlich nicht passieren.
Sitzungsniederschriften sind Privaturkunden. Nicht mehr, nicht weniger. Demnach gehören sie nicht in die Hände von Unberechtigten. Ersatzmitglieder haben erst ein Einsichtsrecht, wenn sie zu ordentlichen Mitgliedern werden.
Erstellt am 16.04.2007 um 11:42 Uhr von Mona-Lisa
@Bernhard,
gib dem Ersatzmitglied mal den § 34 BetrVG
IV. Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder,
und ganz interessant ist für ihn dann die Rd. Nr. 22! Kommentar Däubler.....
@rolfo2,
und dir würde ich empfehlen, denselbigen §, nur speziell die Rd. Nr. 21 zu studieren! :-))
Erstellt am 16.04.2007 um 11:49 Uhr von rolfo2
@ Mona-Lisa
Was sagt die Randnotiz Nr. 21. Wir arbeiten mit Fitting ?
Erstellt am 16.04.2007 um 12:15 Uhr von Mona-Lisa
@rolfo2,
"Das Einsichtsrecht steht nur den Mitgliedern des BR zu. Allerdings kann die JAV nach § 70 Abs. 2 verlangen, dass ihr der BR die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt (HSWG, Rn. 25). Die Vorschrift hindert den BR nicht, Personen, denen kein Einsichtsrecht zusteht, z. B. Gewerkschaftsbeauftragten, Informationen anhand der Unterlagen zu geben, soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die Geheimhaltungspflicht nach § 79 nicht entgegensteht (Fitting, Rn. 35; HSWG, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 29; vgl. § 79 Rn. 17, 20 ff.)."
Erstellt am 16.04.2007 um 13:22 Uhr von rolfo2
@ Mona-Lisa
sehr schön, habe ich was anderes behauptet ?
Es steht dem ja wohl nicht entgegen, dass die ordentlichen BR-Mitglieder Kopien der Protokolle erhalten.
Erstellt am 16.04.2007 um 13:31 Uhr von Mona-Lisa
@rolfo2,
wenn eure BR-Mitglieder die Möglichkeit haben, diese Kopien dementsprechend aufzubewahren... :-))