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Abwahl der Konzernbetriebsratsvorsitzenden

S
sandrina
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen zusammen, ich bräuchte dringend Eure Hilfe. Bin als Nachrücker in den Konzernbetriebsrat entsendet worden und noch ganz unerfahren. Bei der vorletzten Sitzung wurde die "Vertrauensfrage" gestellt und ging mit der Mehrheit gegen die Vorsitzende aus. Danach meinte sie wörtlich: " Damit bin ich ja nun abgewählt." Der Stellvertreter leitete im Anschluß die restliche Sitzung. Es gab aber keinen Beschluß über die Abwahl und auch auf der Tagesordnung stand der Punkt nicht. Bei der nächsten Sitzung wurde ein neuer Vorsitzender gewählt. Hier nun meine Frage, war den der Ablauf korrekt? Ich bin der Meinung, das die Vorsitzende noch im Amt ist, da kein Beschluß und auch der Punkt auf der TO fehlte. Die Wahl des neuen Vorsitzenden ist doch damit auch nicht in Ordnung. Ich konnte leider nichts konkretes finden und hoffe nun auf Eure Hilfe. Wenn ich richtig liege, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir dazu auch die § nennen könntet. Vielen Dank schon mal im vorraus. Gruß sandrina

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

16.04.2007 um 10:11 Uhr

@sandrina Es sollte ja schon anhand der anteiligen Stimmen eine Abwahl und Neuwahl erfolgen. Demnach müsste man das ganze nochmals protokollieren und rechnen. Formaljuristisch könnte es demnach um einen Faux-pas handeln.

S
sandrina

16.04.2007 um 10:28 Uhr

@kölner sorry hab ich nicht wirklich verstanden und muss nochmal nachfragen. 7 Stimmen haben ihr das Vertrauen ausgesprochen, 4 haben sich enthalten und 10 waren dagegen. Es wurde alles danach protokolliert, aber ein Beschluß wurde nicht gefasst. Muss hier nicht einer erfolgen, so wie auch bei allem anderen? Gibt es zur Abwahl einen Paragraphen?

K
Kölner

16.04.2007 um 10:41 Uhr

@sandrina Naja. Wenn Ihr die KBR-Vorsitzende abgewählt habt, werden die Stimmenanteile, die Ihr vertretet zusammengerechnet.

Beispiel: Sagen wir mal Person A vertritt 200 AN, Person B 250, Person C 400, Person D 300, Person E 400, Person F 1200, Person G 1000. Dann müsste bei einer Abwahl zumindest einer der Personen F und G mitgestimmt haben, damit ein solcher Antrag rechnerisch durchkommt! Sonst geht das nicht. Also kannst Du ja mal nachrechnen...

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