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Teilnahme an Teambesprechung zwischen 2 Vollzeit-Nachtschichten Pflicht ?

V
vintax
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, könnt ihr mir bitte sagen ob die Teilnahme für mich Pflicht ist ?
Ich arbeite in der Nachtschicht von 22:30 Uhr - 07:00 Uhr.

Um 14:00 Uhr ist eine Dienstbesprechung /Teamsitzung bis ca. 15:00 Uhr
Um 22:30 muss ich wieder zum Nachtdienst antreten . Muss ich an der Teamsitzung teilnehmen?
Ich wäre sehr dankbar für einen Rat.

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Community-Antworten (5)

M
Matze

25.01.2019 um 10:53 Uhr

Arbeitszeitgesetz: "§ 5:Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden."

In Deiner Frage ist nicht erkennbar, ob für Dich Sonderregeln gelten.

R
rtjum

25.01.2019 um 10:56 Uhr

Hallo,

wenn Du daran teilnimmst, dann kannst die gesetzlichen Ruhepausen nicht einhalten, wenn Dein Chef von Dir verlangt daran teilzunehmen dann sollest Du ihn fragen was ihm denn lieber ist, die Nachtschicht vorher entsprechend früher zu beenden oder die nächste entsprechend später anzufangen damit entweder vor oder nach der Besprechung die 11h Ruhepause eingehalten sind. Wenn ihr einen BR habt solltest Du den auch ansprechen wenn Dein Chef deine Teilnahme verlangt.

V
vintax

25.01.2019 um 11:04 Uhr

Danke für eure Hilfe. Ich weiß nichts von Sonderregeln. Matze meinst du mit Sonderregeln das von Absatz 3 ? Ich arbeite im Hotelgewerbe.

C
Challenger

25.01.2019 um 13:57 Uhr

Ich habe nur das hier gefunden :

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15

Leitsätze

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.

Was für Betriebsräte gilt, gilt natürlich für alle anderen Arbeitnehmer auch.

V
vi

27.01.2019 um 04:21 Uhr

Danke euch !! ? ? ?

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