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Betriebsratssitzung während Nachtschichten, Teilnahme verpflichtend?

B
BR-Mitglied2022
Dez 2023 bearbeitet

Hallo,

ich arbeite in 3-Schicht. Während Früh- und Spätschichten, nehme ich normal an den Sitzungen teil, die mindestens eine Stunde in meiner Freizeit stattfinden. Während der Nachtschichten müsste ich, als Beispiel wie folgt arbeiten: Sonntag Nacht Arbeit von 22:00-02:00. Teilnahme BR-Sitzung 13:00-16:00 und zur Folgenacht von 03:00-06:00 arbeiten. Zur Firma fahre ich hin und zurück 60km. Ich weiß, dass ich rechtlich zur Teilnahme verpflichtet bin, was mache ich aber, wenn diese Zeiten für mich gesundheitlich und mit Familie (zwei kleine Kinder) einfach nicht machbar sind? Ein Betriebsratsmitglied drängt mich aber zur Teilnahme? Muss ich aus dem BR austreten weil ich alle drei Wochen nicht an den Sitzungen teilnehmen kann, bzw nur in Ausnahmen?

Danke

67305

Community-Antworten (5)

K
kainil

06.12.2023 um 15:16 Uhr

Moin, Du brauchst nicht aus dem BR austreten. Du sagst ja, Du nimmst an 2 von 3 Sitzungen teil. Und wenn es aus privaten Gründen nun mal nicht geht, ist es halt so. Ich habe jemanden im Gremium der kommt trotz Tagesschicht nur alle 4-5 Wochen. auch nur wenn er was neues erfahren kann.

OH
Olav HB

06.12.2023 um 20:09 Uhr

Also, WENN jemanden meint, Du solltest aus dem BR austreten, dann gibt es dafür ein ordentliches Verfahren, was er/sie/es aber in diesem Fall sicher nicht gewinnen wird, also: freundlich Lächeln, Kaffee trinken udn weiter machen. Was ich aber nicht verstehe: für Sitzungen die aus betriebliche Gründe außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, muss innerhalb eines Monats ein Freizeitausgleich gewöhrt werden, es gibt also kein Grund Sitzungen unentgeltlich in der Freizeit zu besuchen. Desweiteren gilt, wer seine Nachtshciht früher verlässt um in Einklang mit den Arbeitszeitsgesetze an einer Sitzung am Tage teilzunehmen, muss diese Arbeitszeit NICHT nachholen, dazu gibt es Urteile vom BAG (die ich jetzt eben nicht greifbar habe), inklusive Berechnungen. Du musst also auch nicht die Schicht die du heute um 2:00 Uhr abbrichst wg BR-Sitzung am folgenden Tag (11 Stunden Pause) in der darauf folgenden Nacht wieder aufgreifen. Hast du eine Woche Nachtschicht von, nehmen wir mal an, 22:00 bis 6:00, und verläßt Du die Schicht Montags um 02:00 um anschließend ab 13:00 bis 16:00 an eine BR-Sitzung teilzunehmen, so fängst du die nächste Schicht ganz normal um 22 Uhr an. Die "fehlende" Stunden der Nachtschicht fallen unter der Freistellung, die Stunden für die BR-Sitzung müssen ausgeglichen werden. Leider zählt in dem Fall die Fahrzeit nicht zur Arbeitszeit. Anders ist das in der Woche, wo Du z.B. von 14:00 bis 22:00 Spätschicht hast. Da fängt an diesem Tag deine Arbeitszeit um 13:00 Uhr an (Sitzungsbeginn) und endet normal um 22:00. Die Zeit die Du vom BR-Büro zu Deinem Arbeitsplatz brauchst ist in dem Fall Arbeitszeit (weil du von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz fährst).

T
Tagträumer_5

06.12.2023 um 23:00 Uhr

Letztendlich ist es völlig egal, ob Du an diesen "Sitzungen" teil nimmst oder nicht. Sanktionen wären im schlimmsten Fall der Ausschluss aus dem BR, also Folgenlos, Geld wird woanders verdient.

B
BR-Mitglied2022

06.12.2023 um 23:34 Uhr

Hallo, danke für eure Nachrichten. Wie es rechtlich aussieht weiß ich. Ich bin zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet, von dieser Pflicht befreit nur, bei Urlaub oder Krankheit. Nachtschicht ist kein Verhinderungsgrund bei dem ein Nachrücker eingeladen werden kann. Ich muss die versäumte Arbeitszeit auch nicht nachholen, wenn ich die Nachtschicht verkürze um die 11 Stunden Ruhezeit zu bekommen. Das ist nicht mein Problem.

Mein Problem ist: Sonntags 22:00-02:00 arbeiten, nach Hause fahren, frühestens um 3:00 schlafen Montag 6:00 klingelt der Wecker der Kinder zur Schule, dann 13:00-15:00 kann ich per Videocall an der Sitzung teilnehmen, dann muss/brauche ich 11 Stunden Ruhepause Montag Nacht 02:00-06:00 wieder in der Firma.

Wann soll ich schlafen? Wer hält das aus alle drei Wochen nur ein paar Stunden am Stück Schlaf und dann diesen Wechsel? Ich habe ja Familie, die kann ich nicht ausblenden.

Ich bleibe immer am Thema dran, arbeite mit, mache Schriftführung, lese die Protokolle der verpassten Sitzungen. Der BR war noch nie nicht beschlussfähig weil ich oder jemand anderes nicht dabei war.

Ich möchte nicht aus dem BR austreten, da ich sonst meine Personengruppe überhaupt nicht mehr Vertreten sehe. Ich wollte hier auch gern mal eure Meinungen dazu hören, vielleicht hat die Person ja Recht?! Wie wird das bei euch so gehandhabt? Bringen sich immer alle BR-Mitglieder voll in die Arbeit ein? Ist es nicht normal, dass der eine mehr und der andere weniger macht?

Danke für eure Meinungen!

X
XYZ68

07.12.2023 um 11:56 Uhr

Es ist relativ normal, dass ein BR-Mitglied mehr und das andere BR-Mitglied weniger macht. Vielleicht nicht schön, aber normal.

Wir haben Donnerstags ab 14 Uhr Sitzung. Die Kollegen in der Nachtschicht gehen dann am Donnerstag nicht mehr in die Schicht. Dafür wird die Sitzungszeit nicht separat gerechnet. Darauf gibt es natürlich keinen Rechtsanspruch, aber der Arbeitgeber ist damit einverstanden und die Schichten sind so auch besser planbar.

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