Einzelne Betriebsratsmitglieder verbreiteten mündlich die Information, daß der Betriebsrat kollektiv zurückgetreten sei.

Man sollte es nicht für möglich halten, aber es scheint so, daß der Betriebsrat einen Wahlvorstand eingesetzt hat, ohne "offiziell" zurückzutreten. Jedenfalls gibt es einen Aushang nur den Wahlvorstand betreffend (ohne zu erwähnen, wer Vorsitzender ist), von Rücktritt kein Wort. Ist die Bekanntgabe des Rücktritts nicht zwingend vorgeschrieben?

Hintergrund ist, daß die letzte Wahl in zweiter Instanz (auch schon in erster) erfolgreich angefochten wurde (siehe eine frühere Frage vom 12.04.) und sie sich nicht mehr lange im Amt halten können.

Ist der Wahlvorstand überhaupt rechtmäßig im Amt? Was kann man tun?