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Betriebsrats Gremium

L
Linessi
Feb 2019 bearbeitet

Sollte man den Betriebsrat nicht auflösen, wenn keiner von den Mitgliedern zur Schulung will? und dadurch auch keiner die Pflichten kennt. Und das Recht die Informationen, wenn Sie die GF nicht freiwillig an den BR leitet einfordern. Und das die GF ausnutzt und uns immer wieder ignoriert. Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (9)

M
Moreno

24.01.2019 um 21:45 Uhr

Gibt es Betriebsversammlungen?

K
krambambuli

24.01.2019 um 23:32 Uhr

Na - du gehst doch wenigstens zur Schulung -oder?

C
celestro

25.01.2019 um 00:24 Uhr

"Na - du gehst doch wenigstens zur Schulung -oder?"

Kann aus dem Text nicht deutlich erkennen, daß es sich überhaupt um ein BRM handelt.

E
ExBoMa

25.01.2019 um 08:47 Uhr

Wie groß ist Euer Gremium? Bist Du Vorsitzender oder normales Mitglied? Wieviel Mitglieder sind Neulinge, wie viele sind "alte Hasen"? Ist das ein neuer BR? Hat jemand aus dem BR (einschl. deiner Person) schon mal Schulungen besucht? Wie begründen die BRM das, dass sie nicht zur Schulung wollen?

Wenn Du hier etwas mehr Infos abgibst, bekommst Du bestimmt gute Vorschläge!

Du kannst Dir auch Unterstützung von der Gewerkschaft holen, sofern die bei Euch vertreten ist.

C
celestro

25.01.2019 um 11:37 Uhr

"Wie groß ist Euer Gremium? Bist Du Vorsitzender oder normales Mitglied? Ist das ein neuer BR?"

Ich kann die Relevanz dieser Fragen irgendwie nicht erkennen ....

E
ExBoMa

25.01.2019 um 11:57 Uhr

  • Von der Größe hängt eine Freistellung ab.
  • Als Vorsitzender hat man eigentlich etwas mehr Einfluss in solchen Fällen (damit meine ich nicht die rechtliche Seite).
  • Wenn es sich um ein neues Gremium handelt, dürften die auch keine nennenswerten Erfahrungen haben. Dann brauchen die etwas anders gelagerte Hinweise, als ein erfahrener BR.

Ist aber alles meine subjektive Meinung. Ich denke, je mehr Infos in einer Frage gegeben werden, desto besser sind die Antworten.

Ansonsten hier mal ein Urteilauszug: …..“Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.”.... (Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82) Das müsste man sich dann aber näher im Gesamten anschauen.

C
celestro

25.01.2019 um 12:24 Uhr

"- Von der Größe hängt eine Freistellung ab."

Was hat eine Freistellung mit dem Problem zu tun, daß niemand eine Schulung machen will ?

"- Als Vorsitzender hat man eigentlich etwas mehr Einfluss in solchen Fällen (damit meine ich nicht die rechtliche Seite)."

Wie kann ein BRV mehr Einfluss auf die BRM haben, wenn die keine Schulungen machen wollen ?

"- Wenn es sich um ein neues Gremium handelt, dürften die auch keine nennenswerten Erfahrungen haben. Dann brauchen die etwas anders gelagerte Hinweise, als ein erfahrener BR."

Sehe ich nicht so. Bei beiden passt der von Dir genannte Hinweis:

…..“Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.”.... (Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)

L
Linessi

29.01.2019 um 21:54 Uhr

Guten Abend, wir sind ein Siebener Gremium und ich nur einfaches Betriebsratsmitglied, es sind nur drei neu. Die anderen sind schon länger dabei. Aber wir kommen hier nicht weiter. Weil auch wahrscheinlich keiner wirklich Interesse zeigt. Und? von sich aus mal den Wunsch äußert, dass ein bisschen mehr zutun ist, nicht nur Sitzung machen und fertig. Daher sind wir auch nicht auf Augenhöhe mit der GF und werden immer aussen vor gelassen. Mitbestimmung mit Füssen getreten. Und die Belegschaft hat kein Vertrauen.?

E
ExBoMa

30.01.2019 um 07:16 Uhr

Somit habt Ihr kein Freigestellten und macht die BR Arbeit alle "nebenbei". Damit ist immer der Spagat zwischen BR Arbeit und "normaler" Arbeit zu schaffen.

Wir selber sind seid der letzten Wahl ein 9-ner Gremium mit einer Freistellung, die ich als BRV inne hab. Seit dem können wir deutlich strukturierter arbeiten und ich habe veranlasst, dass in diesem Jahr alle BRM zwei Schulungen machen. Von sich aus hätten die BRM das nicht so gemacht, ich musste aber keine nennenswerte Überzeugungsarbeit leisten, sondern habe "offene" Türen eingerannt. Da ist bei Euch die Situation wohl etwas anders.

Rechtlich gesehen, seid Ihr alle verpflichtet, Euch für die BR Arbeit fortzubilden.

Meine Empfehlung an Dich: Such dir mindestens zwei Schulungen aus (BR01, BR02, AR01, BR03, AR2..., in etwa in der Priorität/Reihenfolge) die Du in diesem Jahr absolvierst. Sprich mit Eurem BRV, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt und fast dazu einen Beschluss. Wenn Du dann an der ersten Schulung teilgenommen hast, berichte davon und versuch erst mal die zwei bis drei "willigsten" BRM davon zu überzeugen, auch an Schulungen teilzunehmen.

Wenn dann mehrere BRM an Schulungen teilnehmen, müsst Ihr Euren BRV so schnell wie möglich davon überzeugen, auch Schulungen zu absolvieren. Gerade beim BRV ist es extrem wichtig, dass er seine Rechte und Pflichten kennt.

@celestro: "Ist aber alles meine subjektive Meinung. Ich denke, je mehr Infos in einer Frage gegeben werden, desto besser sind die Antworten." ->das ist nach wie vor meine subjektive Meinung, die aber bestimmt nicht alle teilen. Deine Meinung kann ich auch gut nachvollziehen.

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