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Betriebsratsseminar, Beschwerden - hat ein Ersatzmitglied einen Anspruch, ein Betriebsratsseminar zu besuchen?

S
Szussl
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

vielen Dank, dass ihr meine Fragen beantwortet habt.

Antwort zu Fayence: Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern diese sind aus 3 Listen (Listenwahl) gewählt worden. 4 und 1 aus einer anderen Liste und 2 aus unserer. Ich bin erstes Ersatzmitglied (3. Stelle) unserer Liste, diese besteht aus 4 Kandidaten (4 Sitze). Ich ziehe den Beschluss, dass es mein Recht ist geladen zu werden, da die beiden ersten im Urlaub sind. Und ich werde zu der Sitzung hingehen.

Ich habe noch ein paar Fragen ich würde mich freuen, wenn diese auch noch beantwortet werden :-)

Zum einen, habe ich das Recht, dass mir mein AG das Betriebsverfassungsgesetz mit Kommentare und alle erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja welch Mittel wären das? Oder muss das unser Vorsitzender regeln? Habe ich einen Anspruch, ein Betriebsratsseminar zu besuchen? Denn keiner wird ja als Betriebsrat gebohren :-) Ich muss noch hinzubringen, dass ich noch Azubi bin. Ein Kollege meinte, dass das mein AG nicht genehmigen muss, da ich nicht an jeder Sitzung teilnehme (erstes Ersatzmitglied). Muss ich die Kosten für Anreise, Seminar usw. selber tragen? Wenn ein Azubikollege oder Mitarbeiter ein Anliegen hat z. B. Beschwerde (oder andere Sorgen), muss ich da die anderen Betriebsratsmitglieder miteinbringen oder kann ich das Problem für mich behalten? Tritt somit mein Einsatz als Betriebsrat ein, obwohl ich nur Ersatzmitglied bin. Habe ich dann aufgrund dieser Tätigkeit einen besonderen Kündigungsschutz?

So das wars fürs erste mit meinen Fragen.

Ich habe noch so viele oFragen offen, möchte aber nicht zu aufdringlich sein :-)

Vielen Dank, dass ihr mir so eifrig antwortet!

Gruß Antwort 4 Erstellt am 17.07.2006 - 10:31 Uhr von szussl

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

18.07.2006 um 14:03 Uhr

Ich bezweifel mal, das es eine Rechtgrundlage gibt, die besagt, das man auch als Ersatzmitglied einen Anspruch auf BR-Literatur geltend machen kann. I.d.R. steht es aber Betriebsräten im Rahmen ihrer Arbeit zur Verfügung, da die Fachliteratur ja kein Besitz einzelner BR's ist. Im Rahmen Deiner Tätigkeit als vertretendes Mitglied steht Dir ja die Literatur zur Verfügung. Ansonsten würde ich beispielsweise die 15 € für eine Basisausgabe z.B. Bund-Verlag auch aus eigener Tasche bestreiten.

Ich denke, es wäre für einen kleinen AG wirtschaftlich kaum zumutbar, wenn ein 7-er BR 122 Ersatzmitglieder hätte und er die alle auf Seminar schicken müßte. Es gibt Voraussetzungen, unter denen es möglich ist, als Ersatzmitglied Seminare zu besuchen, dass setzt aber eine gewisse Regelmäßigkeit der Vertretung als Ersatzmitglied voraus.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind und auch ein Beschluß vorliegt, trägt der AG auch die Kosten dafür.

Wenn ein Mitarbeiter ein Problem hat, würde ich nicht versuchen, das Problem als Betriebsrat gleich selber zu lösen. sondern würde versuchen in Erfahrung zu bringen, ob der Mitarbeiter sein Problem nicht im Rahmen der BR-Sprechstunde einbringen kann.

Die Tatsache, das Dich Mitarbeiter als Ersatzmitglied ansprechen, macht Dich noch nicht zum Betriebsrat. Als Ersatzmitglied würde ich auch auf die Sprechstunde verweisen.

Den besonderen Kündigungsschutz erhälst Du im Rahmen der Vertretung eines Betriebsratsmitglieds.

FB
Frank B.

18.07.2006 um 15:10 Uhr

Na Rollie, übertrieb mal nicht! ;-)

Es gibt sehr wohl Rechtsprechung, wenn Ersatzmitglieder reglmäßig an Sitzungen teilnehmen, diese auch zu Schulungen fahren. Vielleicht hilft das eine oder andere erfahrene BR- Mitglied mal mit einem BetrVG mit Basiskommentar aus.

R
Rollie

18.07.2006 um 17:19 Uhr

@Frank B.

Darauf hatte ich ja in meinem 2. Absatz auch drauf hingewiesen.

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