Kündigung / Betriebsratanhörung
meine Frage war : muss ich eine Anhörung zur Kündigung zwecks Betriebsschliessung als BR unterschreiben? Richtig ist, das es eine BR-anhörung zur Kündigung der MA. ist nach § 102 BetrVG ! und die Kündigungen unterschrieben werden müssen/ sollen! Ich habe das nicht vor zu unterschreiben!
Community-Antworten (4)
13.04.2007 um 10:16 Uhr
Der Betriebsrat unterschreibt keine Kündigung. Er wird vom AG zur Kündigung angehört, kann zustimmen, Bedenken anmelden oder ablehnen. Er kann aber auch einfach schweigen, das gilt dann ebenfalls als Zustimmung.
13.04.2007 um 10:27 Uhr
Hallo, vielleicht meint ritterfritz, evtl. die Empfangsbestätigung der Anhörung. Erhalten am XX.XX.2007 Unterschrift BRV Wird bei uns so gehandhabt.
13.04.2007 um 10:36 Uhr
@ritterfritz, mit dem was du vorhast, machst du genau das, was du eigentlich nicht willst.... :-))
13.04.2007 um 12:00 Uhr
@ritterfritz Wenn du nicht unterschreiben willst, musst du nichts unterschreiben!
@Werner Ich würde nichtmal die Empfangsbestätigung unterschreiben, wozu auch! Der Arbeitgeber muss doch gegebenen falls nachweisen, dass er den BR ordentlich angehört hat, warum sollte ich ihn dabei unterstützen?
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