Brauche ich für die Freistellung einen Beschluss?
Hallo Kollegen,
bin als BR von der Gewerkschaft zu einer Konfrenz eingeladen worden. Brauche ich für die Freistellung einen Beschluss oder geht das nach § 37 Abs. 2 BetrVG?
MfG Maximus
Community-Antworten (3)
13.04.2007 um 00:30 Uhr
Maximus, wenn Dich die Konferenz nichts kostet, kannst Du (falls anerkannt) auch nach § 37 (7) teilnehmen, brauchst dann nur einen Beschluss über die zeitliche Lage, nicht zum Inhalt.
Erforderliche BR-Arbeit nach § 37 (2) kommt m.E. nicht in Betracht.
13.04.2007 um 01:38 Uhr
meine GEW weißt bei der Einladung immer auf die entsprechende Freistellung hin - mal bei der GEW nachfragen hilft!
13.04.2007 um 10:25 Uhr
Vorsicht mit Teilnahme an Gewerkschaftskonferenzen. Das ist in der Regel keine Betriebsratsarbeit, folgedessen auch keine Freistellung. Möglich zum Beispiel bei Mitarbeit in einer Tarifkommission, steht dann aber auch meistens im Tarifvertrag.
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