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Brauche ich für die Freistellung einen Beschluss?

M
Maximus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bin als BR von der Gewerkschaft zu einer Konfrenz eingeladen worden. Brauche ich für die Freistellung einen Beschluss oder geht das nach § 37 Abs. 2 BetrVG?

MfG Maximus

6.44403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

13.04.2007 um 00:30 Uhr

Maximus, wenn Dich die Konferenz nichts kostet, kannst Du (falls anerkannt) auch nach § 37 (7) teilnehmen, brauchst dann nur einen Beschluss über die zeitliche Lage, nicht zum Inhalt.

Erforderliche BR-Arbeit nach § 37 (2) kommt m.E. nicht in Betracht.

H
hans

13.04.2007 um 01:38 Uhr

meine GEW weißt bei der Einladung immer auf die entsprechende Freistellung hin - mal bei der GEW nachfragen hilft!

R
rolfo2

13.04.2007 um 10:25 Uhr

Vorsicht mit Teilnahme an Gewerkschaftskonferenzen. Das ist in der Regel keine Betriebsratsarbeit, folgedessen auch keine Freistellung. Möglich zum Beispiel bei Mitarbeit in einer Tarifkommission, steht dann aber auch meistens im Tarifvertrag.

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