Relevanz von Gesetzes-Kommentierungen
Hallo, erbitte fundierte Antwort auf folgende Frage: Inwieweit haben Kommentierungen von Personalvertretungsgesetzen Relevanz für die Arbeit des Personalrates? Gilt ausschließlich der (häufig knappe, nicht immer aussagekräftige) Gesetzestext oder kann ich mich auf Kommentierungen berufen? In unserem Gremium gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen.
Community-Antworten (2)
12.04.2007 um 20:17 Uhr
Nanni, wie soll denn diese "fundierte Antwort" aussehen? Wahrscheinlich wird sie lange nicht so fundiert sein, wie die Kommentare auf die Du Dich berufen möchtest.
De Fakto ist es so, dass Kommentare immer Auslegungen des Gesetzes sind, damit der Laie sie versteht. Gute Kommentare beziehen sich dabei auf die geltende Rechtsprechung und bieten Querverweise.
12.04.2007 um 21:06 Uhr
Hallo Nanni,
wie Lotte schon schrieb, helfen Kommentierungen den Text eines Gesetzes zu interpretieren. Ein guter Kommentar wertet hierzu natuerlich auch die geltende Rechtsprechung aus.
Da auch die Gerichte Kommentare von Gesetzen für ihre Entscheidungen heranziehen, waere es sinnvoll, bei Entscheidungen des Betriebsrates moeglichst jene Kommentierung heranzuziehen, die auch das zustaendige Arbeitsgericht verwendet ;-)
Mit kollegialen Gruessen Joachim
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