Erstellt am 12.04.2007 um 18:17 Uhr von Lotte
Nanni,
wie soll denn diese "fundierte Antwort" aussehen? Wahrscheinlich wird sie lange nicht so fundiert sein, wie die Kommentare auf die Du Dich berufen möchtest.
De Fakto ist es so, dass Kommentare immer Auslegungen des Gesetzes sind, damit der Laie sie versteht. Gute Kommentare beziehen sich dabei auf die geltende Rechtsprechung und bieten Querverweise.
Erstellt am 12.04.2007 um 19:06 Uhr von JoK
Hallo Nanni,
wie Lotte schon schrieb, helfen Kommentierungen den Text eines Gesetzes zu interpretieren. Ein guter Kommentar wertet hierzu natuerlich auch die geltende Rechtsprechung aus.
Da auch die Gerichte Kommentare von Gesetzen für ihre Entscheidungen heranziehen, waere es sinnvoll, bei Entscheidungen des Betriebsrates moeglichst jene Kommentierung heranzuziehen, die auch das zustaendige Arbeitsgericht verwendet ;-)
Mit kollegialen Gruessen
Joachim