Was passiert aus erster Liste nach Einreichung einer zweiten?
Hallo zusammen,
Wir stehen vor der ersten Betriebsratswahl. Unser Betrieb hat deutlich mehr als 100 Angestellte. Im Vorfeld hat der Wahlvorstand aufgerufen, dass alle, die sich für die Wahl aufstellen lassen wollen auf eine Liste eintragen sollen. Der Wahlvorstand hat dabei von einer Personenwahl gesprochen. Am letzten Tag der Frist wurde allerdings eine zweite Liste eingereicht. Das war an einem Freitag, an dem schon viele der ersten Liste nicht mehr im Betrieb waren. An die ersten 3 Stellen hat sich der Wahlvorstand selbst geschrieben. Alle anderen gingen bis zur darauf folgenden Woche von einer Personenwahl aus.
War das so richtig? Ich halte das Verfahren so für extrem unfair. Alle Bewerber, die sich an den Wahlvorstand gehalten haben, haben im Prinzip keine Chance gewählt zu werden. Vor allem wundert es mich, dass die Unterschrift der Bewerber auf der ersten Liste zählt, obwohl sie nicht im klaren waren, dass die Liste auch als Liste für eine Listenwahl zählt, und nicht als eine Liste für eine Personenwahl. Kaum einer ist mit der Situation zufrieden, zudem scheint der Wahlvorstand die zweite Liste als Buhmann hinzustellen.
Community-Antworten (8)
24.01.2019 um 09:35 Uhr
Der Wahlvorstand hat sich hier nicht korrekt verhalten, er darf die Wahlberechtigten nicht in eine Richtung manipulieren, lediglich aufklären über die möglichen Wahlverfahren. Das BetrVG sieht die Verhältniswahl = mehrere Listen, als das "normale" Wahlverfahren an, lässt die Wahl jedoch auch zu, wenn nur ein Wahlvorschlag = 1 Liste eingereicht wird. Bei jeder BR Wahl (ab 51 AN) muss man immer mit einer 2 Liste rechnen und das ist auch rechtens. Die erste Liste bleibt so bestehen, wie sie eingereicht wurde und muss jetzt geprüft werden, ob sie alle erforderlichen Formalitäten erfüllt.
24.01.2019 um 10:09 Uhr
Die auf der ersten Liste haben also in diesem Fall keine Chance mehr, eine eigene Liste zu erstellen?
24.01.2019 um 10:11 Uhr
Haben die auf der ersten Liste also keine Chance mehr eine eigene Liste zu erstellen?
24.01.2019 um 10:31 Uhr
Die "auf der ersten Liste" haben doch bereits eine eigene Liste erstellt?
24.01.2019 um 10:43 Uhr
die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jetzt erklären, auf welcher Liste Sie letztlich bleiben wollen. Wenn Sie sich für "Ihre" 2te Liste entscheiden, fliegen Sie von Liste 1 runter. Und wenn die Mitarbeiter dieses unfaire Manöver entsprechen quittieren, sollten nur wenige aus dem Wahlvorstand im BR landen.
24.01.2019 um 11:08 Uhr
Es sieht so aus als hätte Euch der Wahlvorstand ausgetrickst. Vermutlich wird die erste Liste ungültig sein, weil diese z.B. keinen Listennamen hat, oder kein Listenführer benannt ist. Wenn man davon ausgeht dass eine Personenwahl stattfindet, dann macht man solche Fehler gerne mal oder wie in diesem Fall auch bewusst und sorgt dafür dass diese Liste ungültig ist. Damit wäre dann nur die zweite Liste gültig, sofern diese formal korrekt ist.Wenn der Wahlvorstand ansonsten keine formalen Fehler begangen hat, könnte es durchaus sein, dass die Wahl dann gültig ist.
Die Wahl kann natürlich angefochten werden, entweder durch drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Dann müsste geprüft werden, ob gegen Wahlvorschriften verstoßen wurde.
Es gibt aber auch Situationen bei denen ich eine solche Vorgehensweise nachvollziehen kann (ein Schelm wer Böses dabei denkt). Es kommt durchaus vor, dass Arbeitgeber ihre braven Schäfchen (Speichellecker und A...kriecher) auf der Liste für eine vermeintliche Personenwahl platzieren. Das passiert mitunter so gezielt und berechnend dass der Arbeitgeber, davon ausgehen kann, dass er nachher auch annähernd sein Wunschgremium erhält und seitens des Betriebsrats nichts zu befürchten hat. (Ich spreche aus Erfahrung). Da kann man mit einer zweiten, gültigen Liste kurz vor Knapp schon einen Konter setzen, wenn man davon ausgehen darf, dass die erste Listen wegen eines Formfehlers ungültig ist.
Nur wenn das Ganze vom Wahlvorstand ausgeht, der nachher geschlossen auf der zweiten Liste steht und dieser im Vorfeld der Wahl von einer Personenwahl gesprochen hat, dann hat das einen sehr faden Beigeschmack.
Man kann darüber natürlich auch eine Diskussion entfachen, was daran noch demokratische sein soll.
In einem solchen Fall kommt es immer auf die spezielle Situation im betroffenen Betrieb an und darauf wer die Mehrheiten hinter sich hat.
24.01.2019 um 11:30 Uhr
Eine Liste wird sicher nicht dadurch ungültig weil sie keinen Namen hat und kein Listenführer benannt ist.
24.01.2019 um 11:50 Uhr
@Catweazle stimmt, Du hast Recht. Die Gründe für ungültige Listen stehen in §8 der Wahlordnung. Aber auch da kann man natürlich Fehler finden.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub