Betriebsvereinbarung "Ferienfreizeit"
Hallo, unser BR erarbeitet z.Z. eine Betriebsvereibarung zur Ferienfreizeitregelung in Kinder- und Jugendheimen. Wenn ihr schon eine BV in der Richtung erarbeitet haben solltet, dann würden wir uns freuen, wenn ihr uns die zur Verfügung stellen könntet. Dann brauchen wir das "Fahrrad" nicht neu erfinden.
Community-Antworten (6)
12.04.2007 um 20:44 Uhr
giegelpeter, hat der AG schon signalisiert, dass er Euch mitbestimmen lässt?
http://www.lebenshilfe.de/content/stories/index.cfm/key.1441/secid.9/secid2.58
16.04.2007 um 11:00 Uhr
Hallo Lotte, wir haben da mitzubestimmen, weil es da eine BV gibt, die der AG gekündigt hat. In dieser BV soll ja auch nichts über den Inhalt der Ferienfreizeiten festgelegt werden, sondern die Arbeitszeiten, deren Anrechnung, Zuschläge usw. Da du fragst, gehe ich davon aus, dass ihr eine bei euch habt. Ich würde gern vergleichen, was alles in einer solchen BV noch möglich ist. Wir wollen ja möglichst nichts vergessen. Gruß Giegelpeter
16.04.2007 um 11:09 Uhr
@giegelpeter Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr die anrechenbare AZ so ohne weiteres verhandlen könnt...
16.04.2007 um 11:25 Uhr
Hallo Kölner, es ist nicht so wichtig, ob ich da vielleicht verhandeln kann. Wenn es die Möglichkeit gibt über solche Details mit dem AG zu verhandeln, dann sollte man es tun, zum Wohle der AN! Oder gibt es ein Ferienfreizeitregelungsgestz, wo das alles schon festgelegt ist? In diesem Fall dürften wir sogar für den AN verbesserte Festlegungen treffen. Diese BV zählt denke ich zu den freiwilligen BVs.
16.04.2007 um 11:34 Uhr
@giegelpeter Ganz im Ernst: Da spielen eine Menge weiterer Leute mit; bei uns z.B. die StaFa! Denn wenn z.B. 12 Stunden für die Ferienfreizeit als AZ anegerchnet werden sollen, dann geht das halt bei einer Freizeit über 14 Tage über das ArbZG hinaus.
Übrigens: Wenn ich AG in einer sozialen Einrichtung wäre, würde ich entweder diese Freizeit streichen oder den AN's die entsprechende, persönliche AZ (maximal die wöchentliche AZ) anrechnen. Sagen wir als "VB"... Auch könnte ich mir dann noch einen kleinen Zuschlag von 2 Stunden/Tag vorstellen. Zudem müssten Sie sich anteilig die Haushaltsersparnis durch die Verpflegung vor Ort anrechnen lassen.
Bevor es Missverständnisse gibt: Toll fände ich das als AN auch nicht!
16.04.2007 um 11:47 Uhr
Genau darum geht es. Es gibt ne Menge zu beachten bei so einer BV. Uns geht es nicht darum die FF zu verhindern, sondern den AN, die sich 14 Tage rund um die Uhr um die Kids kümmern müssen, eine angemessene Entschädigung für ihren besonderen Aufwand zukommen zu lassen. Die Aufsichtspflicht muss gwährleistet sein. Und zusätzliche Kosten entstehen ja auch jedem BetreuerIn.
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