Erstellt am 12.04.2007 um 11:45 Uhr von pit47
Hallo wassercop,
es gibt immer wieder Verwirrung bei den Arbeits- und Werktagen bei dem Urlaub.
Man kann sich aber den Unterschied folgendermaßen merken:
Ist bei einer 5-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 5 Arbeitstage einzusetzen. ist der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche nach Werktagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 6 Werktage einzusetzen.
Erstellt am 14.04.2007 um 11:33 Uhr von BMW
Hallo wassercop,
Schau erst einmal in eurer Tarifvertrag da ist der Urlaubsanspruch geregelt.
Anmerkung:
(§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage),
bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche
16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.