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Urlaub Werktage

W
wassercop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum. Hier meine Frage: Beim Anstellungsvertrag eines Mitarbeiters sind eine 40 Std. Woche mit Arbeitszeiten von 8.30-16.30 Uhr und einen Urlaub von 30 Werktagen (also Sa. mitgezählt) aufgeführt. Ist dies vertraglich zulässig? Es hat ja den Anschein das derjenige, der eine Woche arbeitet (5Tage) auch nur 5 Tage Urlaub abgezogen kriegt, wenn er eine Woche Urlaub hat.

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Community-Antworten (2)

P
pit47

12.04.2007 um 13:45 Uhr

Hallo wassercop, es gibt immer wieder Verwirrung bei den Arbeits- und Werktagen bei dem Urlaub. Man kann sich aber den Unterschied folgendermaßen merken: Ist bei einer 5-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 5 Arbeitstage einzusetzen. ist der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche nach Werktagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 6 Werktage einzusetzen.

B
BMW

14.04.2007 um 13:33 Uhr

Hallo wassercop, Schau erst einmal in eurer Tarifvertrag da ist der Urlaubsanspruch geregelt.

Anmerkung: (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich

Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).

Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.

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