Urlaub Werktage
Hallo liebes Forum. Hier meine Frage: Beim Anstellungsvertrag eines Mitarbeiters sind eine 40 Std. Woche mit Arbeitszeiten von 8.30-16.30 Uhr und einen Urlaub von 30 Werktagen (also Sa. mitgezählt) aufgeführt. Ist dies vertraglich zulässig? Es hat ja den Anschein das derjenige, der eine Woche arbeitet (5Tage) auch nur 5 Tage Urlaub abgezogen kriegt, wenn er eine Woche Urlaub hat.
Community-Antworten (2)
12.04.2007 um 13:45 Uhr
Hallo wassercop, es gibt immer wieder Verwirrung bei den Arbeits- und Werktagen bei dem Urlaub. Man kann sich aber den Unterschied folgendermaßen merken: Ist bei einer 5-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 5 Arbeitstage einzusetzen. ist der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche nach Werktagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 6 Werktage einzusetzen.
14.04.2007 um 13:33 Uhr
Hallo wassercop, Schau erst einmal in eurer Tarifvertrag da ist der Urlaubsanspruch geregelt.
Anmerkung: (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.
Verwandte Themen
Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt
ÄlterHallo Zusammen. In unserer GmbH (Handel - nicht Tarifgebunden) wird der Urlaubsanspruch nach Alter des Mitarbeiters gestaffelt. Diese Vorgehensweise war in den alten Tarifverträgen wie folgt geregelt
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaubsanspruch nach Unternehmenskauf
ÄlterHallo, mich als BR-Mitglied hat heute eine Kollegin wegen eines Problems aufgesucht. Sie hat gerade ihre Ausbildung beendet und soll heute ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Nun steht in dem AV unte
Urlaub Werk- Arbeitstage; Handwerksbetrieb od. Einzelhandel - Gelten hier auch sechs Werktage bei der Urlaubsberechnung?
ÄlterHi, ihr da ich habe jetzt das Urlaubsgesetz des öfteren durchsucht, finde aber nicht das was ich brauche. Folgendes: die Arbeitszeit ist auf sechs Werktage aufgeteilt. Von Mo - Sa. Aber am Mittwoch
Bundesurlaubsgesetz: Ist "Mind. 12 Arbeitstage" ein KANN oder ein MUSS?
ÄlterIch habe eine Frage zum Bundesurlaubsgesetz: "2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilu