W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung

L
Linessi
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen. Wir haben seit Anfang der Woche Leute im Haus, die eigene Trainingsmassnahme machen. Auf Nachfrage bei der GF wurde uns gesagt, dass nicht bekannt ist das Fremde Personen im Haus sind was deren Anwesenheit eine Mitbestimmung nach Paragraph 99 BetrVG begründet. Aber da ist doch im 99 er angegeben. Unterrichtung des BR bei Personen die nicht zum Unternehmen gehören. Oder liegen wir da falsch. Vielen Dank im voraus.

30105

Community-Antworten (5)

C
celestro

23.01.2019 um 18:52 Uhr

"Wir haben seit Anfang der Woche Leute im Haus, die eigene Trainingsmassnahme machen."

Trainieren die Eure Kollegen, oder benutzen die "nur" Eure Räumlichkeiten für ein Training ?

P
paula

23.01.2019 um 18:54 Uhr

die reine Anwesenheit löst nicht den § 99 BetrVG aus. Zu einer Einstellung gehört die Eingliederung in den Betrieb. Das kann ich nun bei Dir nach der Angabe noch nicht erkennen. Das kann gegeben sein, aber dazu sagst Du noch nicht genug. Aus § 80 BetrVG ergibt sich ein Informationsrecht des BR um beurteilen zu können, ob das Mitbestimmungsrecht aus § 99 BetrVG berührt ist.

L
Linessi

23.01.2019 um 20:43 Uhr

Danke, das wissen wir eben nicht, ob aus der Trainingsmassnahme eine Einstellung folgen wird. Unsere GF ist sparsam mit Informationen. So unter dem Motto "ihr könnt alles Essen aber Wir müsst ihr es nicht.?

L
Linessi

23.01.2019 um 20:43 Uhr

Danke, das wissen wir eben nicht, ob aus der Trainingsmassnahme eine Einstellung folgen wird. Unsere GF ist sparsam mit Informationen. So unter dem Motto "ihr könnt alles Essen aber Wir müsst ihr es nicht.?

A
AlterMann

23.01.2019 um 21:18 Uhr

Wenn das Nachfragen nix genützt hat, dann fragt nochmal konkret schriftlich mit Fristsetzung. Und wenn Eure GF nicht anständig darauf reagiert, dann stellt eben Euer Rechtsanwalt die Fragen noch einmal...

Ihre Antwort