Erstellt am 23.01.2019 um 17:52 Uhr von celestro
"Wir haben seit Anfang der Woche Leute im Haus, die eigene Trainingsmassnahme machen."
Trainieren die Eure Kollegen, oder benutzen die "nur" Eure Räumlichkeiten für ein Training ?
Erstellt am 23.01.2019 um 17:54 Uhr von paula
die reine Anwesenheit löst nicht den § 99 BetrVG aus. Zu einer Einstellung gehört die Eingliederung in den Betrieb. Das kann ich nun bei Dir nach der Angabe noch nicht erkennen. Das kann gegeben sein, aber dazu sagst Du noch nicht genug. Aus § 80 BetrVG ergibt sich ein Informationsrecht des BR um beurteilen zu können, ob das Mitbestimmungsrecht aus § 99 BetrVG berührt ist.
Erstellt am 23.01.2019 um 19:43 Uhr von Linessi
Danke,
das wissen wir eben nicht, ob aus der Trainingsmassnahme eine Einstellung folgen wird. Unsere GF ist sparsam mit Informationen. So unter dem Motto "ihr könnt alles Essen aber Wir müsst ihr es nicht.?
Erstellt am 23.01.2019 um 19:43 Uhr von Linessi
Danke,
das wissen wir eben nicht, ob aus der Trainingsmassnahme eine Einstellung folgen wird. Unsere GF ist sparsam mit Informationen. So unter dem Motto "ihr könnt alles Essen aber Wir müsst ihr es nicht.?
Erstellt am 23.01.2019 um 20:18 Uhr von alterMann
Wenn das Nachfragen nix genützt hat, dann fragt nochmal konkret schriftlich mit Fristsetzung. Und wenn Eure GF nicht anständig darauf reagiert, dann stellt eben Euer Rechtsanwalt die Fragen noch einmal...