Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.
Wir haben seit Anfang der Woche Leute im Haus, die eigene Trainingsmassnahme machen. Auf Nachfrage bei der GF wurde uns gesagt, dass nicht bekannt ist das Fremde Personen im Haus sind was deren Anwesenheit eine Mitbestimmung nach Paragraph 99 BetrVG begründet. Aber da ist doch im 99 er angegeben. Unterrichtung des BR bei Personen die nicht zum Unternehmen gehören. Oder liegen wir da falsch.
Vielen Dank im voraus.