Erstellt am 11.04.2007 um 18:43 Uhr von lolus
@ saidi
Gehe bloß, am besten Morgen, zum Arbeitsamt und melde deine bald mögliche
Arbeitslosigkeit!!!
Du riskierst sonst ein Sperre für mögliche Zahlungen.
Gruß Axel
Erstellt am 11.04.2007 um 19:00 Uhr von Mona-Lisa
@saidi,
was ist dein Rechtsanwalt für eine Nulpe! Der müsste dich darauf aufmerksam machen, was du zu tun hast!
Erstellt am 11.04.2007 um 19:02 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wo steht, dass saidi einen RA hat?
Erstellt am 11.04.2007 um 19:04 Uhr von JoK
@ saidi
Ergaenzend waere meiner Meinung nach noch anzumerken, dass - wenn die Kuendigung vom Arbeitsgericht als unwirksam angesehen wird - der Arbeitgeber den Lohn|das Gehalt natuerlich nachzahlen muss. Die Agentur fuer Arbeit wird dann wohl Erstattungsansprueche fuer die gewaehrten Leistungen geltend machen. Gleichwohl solltest Du lolus Rat folgen und dich bei der Agentur fuer Arbeit melden und ggf. auch beraten lassen.
Ich wuensche Dir natuerlich viel Glueck fuer einen positiven Ausgang des Verfahrens.
Gruss
JoK
Erstellt am 11.04.2007 um 19:11 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
hat saidi vielleicht vergessen zu erwähnen... :-)
sollte saidi diese Kündigungsschutzklage ohne Rechtsbeistand durchziehen, dürfte das der erste Fehler gewesen sein, den er gemacht hat!
Erstellt am 11.04.2007 um 19:14 Uhr von sphinx
@Saidi,
also wie gesagt,
gehe bitte morgen gleich persönlich zu deiner Arbeits- Agentur und danach zu
d/ einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Viel Glück!
Erstellt am 12.04.2007 um 12:46 Uhr von giegelpeter
Hallo Saidi,
irgend etwas stimmt bei dieser Sache nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen als Betriebsratsmitglied, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Zustimmung zu deiner Kündigung vom Arbeitsgericht durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen. Wenn das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt hat, darf der AG dir die Kündigung aussprechen bzw. übergeben. Hat der AG dir ohne dem Ersetzungsverfahren die Kündigung ausgespröchen, ist diese ganze Kündigung hinfällig und für den AG nicht mehr wiederholbar. Hast du überhaupt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in deiner Sache? Wenn ja, dann entlasse ihn und such dir einen Fachanwalt, der wirklich Ahnung hat.