kundigung betriebsrat mitglied
hallo,idie allen profis-
ich bin im betriebsrat, mitglied position beschäftig, meine arbeitgeber hat mich außerordentliche kundigung gegeben- der betriebsrat hat kundigung nicht zu stimmt,und prosess läuft in gericht seit letzten 4 monaten. meine monatliche gehaltlohn wurde auch bis jetzt nicht bezahlt,ob wohl ich bin noch nicht gekundig, meine frage ist- darf oder mus ich arbeitsamt wegen arbeitslos melden oder warte ich bis zum gericht urteile- und während die gericht prosess zeit,arbeitgeber ist pflichtet mein gehalt weiter zu bezahlen oder nicht pflchtet-
bitte bitte lassen sie mich gut beraten.ich warte auf ihren antwort-
danke- saidi-
Community-Antworten (7)
11.04.2007 um 20:43 Uhr
@ saidi
Gehe bloß, am besten Morgen, zum Arbeitsamt und melde deine bald mögliche Arbeitslosigkeit!!! Du riskierst sonst ein Sperre für mögliche Zahlungen.
Gruß Axel
11.04.2007 um 21:00 Uhr
@saidi, was ist dein Rechtsanwalt für eine Nulpe! Der müsste dich darauf aufmerksam machen, was du zu tun hast!
11.04.2007 um 21:02 Uhr
@Mona-Lisa Wo steht, dass saidi einen RA hat?
11.04.2007 um 21:04 Uhr
@ saidi
Ergaenzend waere meiner Meinung nach noch anzumerken, dass - wenn die Kuendigung vom Arbeitsgericht als unwirksam angesehen wird - der Arbeitgeber den Lohn|das Gehalt natuerlich nachzahlen muss. Die Agentur fuer Arbeit wird dann wohl Erstattungsansprueche fuer die gewaehrten Leistungen geltend machen. Gleichwohl solltest Du lolus Rat folgen und dich bei der Agentur fuer Arbeit melden und ggf. auch beraten lassen.
Ich wuensche Dir natuerlich viel Glueck fuer einen positiven Ausgang des Verfahrens.
Gruss JoK
11.04.2007 um 21:11 Uhr
@Kölner, hat saidi vielleicht vergessen zu erwähnen... :-)
sollte saidi diese Kündigungsschutzklage ohne Rechtsbeistand durchziehen, dürfte das der erste Fehler gewesen sein, den er gemacht hat!
11.04.2007 um 21:14 Uhr
@Saidi,
also wie gesagt,
gehe bitte morgen gleich persönlich zu deiner Arbeits- Agentur und danach zu d/ einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Viel Glück!
12.04.2007 um 14:46 Uhr
Hallo Saidi, irgend etwas stimmt bei dieser Sache nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen als Betriebsratsmitglied, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Zustimmung zu deiner Kündigung vom Arbeitsgericht durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen. Wenn das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt hat, darf der AG dir die Kündigung aussprechen bzw. übergeben. Hat der AG dir ohne dem Ersetzungsverfahren die Kündigung ausgespröchen, ist diese ganze Kündigung hinfällig und für den AG nicht mehr wiederholbar. Hast du überhaupt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in deiner Sache? Wenn ja, dann entlasse ihn und such dir einen Fachanwalt, der wirklich Ahnung hat.
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