Muss Betriebsrat Änderungskündigung akzeptieren???
hallo! ich bräuchte bitte eure hilfe.
ich bin betriebsratsmitglied! meine abteilung wird zentralisiert! alle kollegen erhalten eine änderungskündigung (z.b. wegen neuen arbeitsort), und gleichzeitig ein neues angebot (neuer vertrag). meine abteilung würde es also im meiner zweigstelle nicht mehr geben. wenn ich den den anderen in das haupthaus wechsle, verliere ich meinen br-status (die haben einen br im haupthaus).
meine frage: darf mir die firma überhaupt eine änderungskündigung zustellen??? ich bin doch gar nicht kündbar! ich möchte nicht ins haupthaus mitgehen, da ich dort kein br mehr bin!
was kann ich tun???
danke tomtom
Community-Antworten (3)
11.04.2007 um 20:14 Uhr
@TomTom99 Werden denn noch AN in der betriebsratsfähigen "Nebenstelle" beschäftigt?
11.04.2007 um 21:30 Uhr
@TomTom99 und wenn Du Kölners Frage mit ja beantworten solltest: könntest Du einen der verbleibenden Jobs nach einer Einarbeitung auch ausüben?
und frech weiter gefragt: hätte man Deine Kollegen die mittels Änderungskündigung ins Haupthaus wechseln nach einer Einarbeitung auch auf einem Arbeitsplatz eines verbleibenden Kollegens beschäftigen können (wenn ja sollte sich der BR mal die Frage stellen wie es mit der Sozialauswahl ausgesehen hat)
12.04.2007 um 11:28 Uhr
Hallo TomTom99,
siehe dazu § 103 BetrVG Abs. 3
Demnach kann dein AG bei Versetzung mit Verlust des BR Amtes nachdem der BR der Vesetzung widersprochen hat nur beim Arbeitsgericht im Wege des Beschlußverfahrens beantragen die Zustimmung zu ersetzen. Eine ohne Zustimmung oder ohne eine die Zustimmung ersetzende arbeitsgerichtliche Entscheidung ausgesprochene Versetzung ist unwirksam.
MfG Angi1
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