W.A.F. LogoSeminare

Abteilungsleiter will mit 2 BR Mitliedern nicht mehr sprechen

BL
Betriebsrat LM
Feb 2019 bearbeitet

In unserem Betrieb möchte ein Abteilungsleiter nur mit dem BRV sprechen. Bestimmte andere 2 BR Mitglieder möchte er bei den Gesprächen nicht im Büro haben und diese des Büros verwiesen. Was können wir anderen Mitglieder dagegen tun?

40907

Community-Antworten (7)

P
Pickel

23.01.2019 um 14:36 Uhr

Warum sollten die BRM mit dem AL sprechen?

M
Moreno

23.01.2019 um 15:36 Uhr

Warum sollten die AL mit den BRM reden?

W
wdliss

23.01.2019 um 16:35 Uhr

Warum sollte der AL mit dem BRV reden? Und warum sollte der BRV mit ihm reden wollen?

C
Challenger

23.01.2019 um 22:12 Uhr

Aus welchen Gründen denn ?

E
ExBoMa

24.01.2019 um 07:45 Uhr

@Betriebsrat LM: Nach deiner Frage haben vier Leute sofort reagiert und alle fast das gleiche bei Dir angefragt. Wäre gut, wenn Du noch in paar Infos geben würdest.

Ich versuche mal mit den wenigen Infos ein Hinweis zu geben: Die Kommunikation zwischen AG und BER läuft, wenn nichts anderes vereinbart ist, über den GF oder jemanden aus der GL und dem BR-Vorsitzenden. Eine Kommunikation zwischen AL und Betriebsrat, einschließlich BRV oder GF und BRM (BRM mein hier BRM die nicht Vorsitzende[r] sind) ist erst mal vom Gesetz nicht vorgeschrieben, ...aber auch nicht ausgeschlossen.

"Was können wir anderen Mitglieder dagegen tun?" -> rechtlich gesehen: NICHTS.

Warum möchtet Ihr diese Kommunikation denn unbedingt durchsetzen. Wenn der AL nicht möchte, würde eine solche Kommunikation auch nicht zielführend sein. Last die Gespräche doch einfach zwischen dem BRV und dem AL konstruktiv statt finden und setzt Euch anschließend als Gremium zusammen und besprecht das Gespräch inhaltlich gemeinsam. Ihr könnt auch die Gespräche als Gremium vorher vorbereiten und euren BRV dann "in den Kampf schicken".

Setzt Eure Energie lieber in Auseinandersetzungen mit dem AG, die der Belegschaft etwas bringen.

T
Turli

24.01.2019 um 14:56 Uhr

Kernfrage ist doch, ob es sich nicht um ein Monatsgespräch nach § 74 BetrVG handelt und der AL stellvertretend für den AG, aus welchen Gründen auch immer, dieses übernimmt. Handelt es sich tatsächlich um ein Monatsgespräch haben alle Mitglieder des BR Anspruch auf Teilnahme.

E
ExBoMa

24.01.2019 um 15:00 Uhr

@Turli: stimmt!

Wäre also schön, wenn "Betriebsrat LM" das hier mal liest und weitere Infos gibt....

Ihre Antwort