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Raucherpausen an- und abmelden beim Vorgesetzten

N
nicki
Jan 2018 bearbeitet

Hoffentlich kann mir jemand von Euch erfahrenen BR helfen. Ist es gestattet, dass einzelne Kollegen verpflichtet werden, sich für eine Raucherpause an- und abzumelden. Andere Kollegen können "jederzeit" gehen. Falls es gestattet ist, wie sehen unsere Rechte als BR aus?

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Community-Antworten (6)

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Lotte

11.04.2007 um 18:00 Uhr

Nicki, würde mit Verweis auf § 87 (1) Punkt 1, BetrVG als BR die MBR einfordern. Wird allerdings eher dabei herauskommen, dass die Raucher abstempeln, als dass auf Kosten der AZ geraucht werden darf. Die Zeiten für Raucher werden härter.

AOG
Aale ohne Gräten

11.04.2007 um 18:12 Uhr

Gleiches darf nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden. Ungleiches darf nicht ohne sachlichen Grund gleich behandelt werden.

L
Lotte

11.04.2007 um 18:37 Uhr

Lieber grätenloser Aal, schön wäre, wenn die Welt so einfach wäre.

Dann hätten wir z.B. gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Wir sind aber mehr denn je davon entfernt

N
nicki

11.04.2007 um 18:41 Uhr

Vielen Dank für Eure Antowort. Der § 87 bezieht sich doch auf alle Mitarbeiter im Betrieb. Bei uns soll sich aber nur 1 Kollege an- und abmelden. Daher denke ich, dass ich damit nicht punkten kann.

L
Lotte

11.04.2007 um 19:03 Uhr

Nicki, man muss halt als BR erfindungsreich sein, sonst kannst Du es gleich als Individualrecht aussortieren.

Nehmen wir doch mal für das heutige Kochrezept den § 87 (1) Punkt 1, als weitere Hauptzutat den § 75 und zuletzt in Absprache mit dem AN noch eine Prise 85er.

Das müsste doch schmecken, oder?

N
nicki

11.04.2007 um 19:08 Uhr

Lotte, Du bist eine ****Sterne-Köchin. Danke

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