Erstellt am 11.04.2007 um 16:00 Uhr von Lotte
Nicki,
würde mit Verweis auf § 87 (1) Punkt 1, BetrVG als BR die MBR einfordern. Wird allerdings eher dabei herauskommen, dass die Raucher abstempeln, als dass auf Kosten der AZ geraucht werden darf. Die Zeiten für Raucher werden härter.
Erstellt am 11.04.2007 um 16:12 Uhr von Aale ohne Gräten
Gleiches darf nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden.
Ungleiches darf nicht ohne sachlichen Grund gleich behandelt werden.
Erstellt am 11.04.2007 um 16:37 Uhr von Lotte
Lieber grätenloser Aal,
schön wäre, wenn die Welt so einfach wäre.
Dann hätten wir z.B. gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Wir sind aber mehr denn je davon entfernt
Erstellt am 11.04.2007 um 16:41 Uhr von Nicki
Vielen Dank für Eure Antowort. Der § 87 bezieht sich doch auf alle Mitarbeiter im Betrieb. Bei uns soll sich aber nur 1 Kollege an- und abmelden. Daher denke ich, dass ich damit nicht punkten kann.
Erstellt am 11.04.2007 um 17:03 Uhr von Lotte
Nicki,
man muss halt als BR erfindungsreich sein, sonst kannst Du es gleich als Individualrecht aussortieren.
Nehmen wir doch mal für das heutige Kochrezept den § 87 (1) Punkt 1, als weitere Hauptzutat den § 75 und zuletzt in Absprache mit dem AN noch eine Prise 85er.
Das müsste doch schmecken, oder?
Erstellt am 11.04.2007 um 17:08 Uhr von Nicki
Lotte,
Du bist eine ****Sterne-Köchin. Danke