Hat Betriebsersatzmitglied Anspruch auf Einsicht in Protokolle?
Moin Moin habe hier einige Fragen an Euch. Ich bin als Ersatzmitglied neu in den Betriebsrat gewählt worden, nun meine Frage wenn der Betriebsrat eine Sitzung abhält, habe ich dann (rechtlichen anspruch) auf ein Protokoll das ja nach jeder sitzung geführt werden muss. (Sitzungsprotokoll) Wenn der Betriebsrat monatlich mit der geschäfstführung eine sitzung hält habe ich dann auch ein recht auf ein Protokoll? Ich kenne mich mit diesen sachverhalt noch nicht aus, hoffe auf antwort.
Community-Antworten (2)
11.04.2007 um 14:06 Uhr
@tom-tom
Du hast nur Einsichtsrecht, wenn Du auch zu einer Sitzung geladen wirst. Dann kannst Du Dich auf die konkrete Sitzung mit den Protokollen vorbereiten
11.04.2007 um 16:11 Uhr
Hallo tom-tom, solange kein ordentliches BRM verhindert ist bist Du ganz normaler MA. Erst im Vertretungsfall wirst Du zum BR und bekommst Einsicht in die Protokolle.
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