W.A.F. LogoSeminare

Hat Betriebsersatzmitglied Anspruch auf Einsicht in Protokolle?

T
tom-tom
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin habe hier einige Fragen an Euch. Ich bin als Ersatzmitglied neu in den Betriebsrat gewählt worden, nun meine Frage wenn der Betriebsrat eine Sitzung abhält, habe ich dann (rechtlichen anspruch) auf ein Protokoll das ja nach jeder sitzung geführt werden muss. (Sitzungsprotokoll) Wenn der Betriebsrat monatlich mit der geschäfstführung eine sitzung hält habe ich dann auch ein recht auf ein Protokoll? Ich kenne mich mit diesen sachverhalt noch nicht aus, hoffe auf antwort.

3.49502

Community-Antworten (2)

P
paula

11.04.2007 um 14:06 Uhr

@tom-tom

Du hast nur Einsichtsrecht, wenn Du auch zu einer Sitzung geladen wirst. Dann kannst Du Dich auf die konkrete Sitzung mit den Protokollen vorbereiten

W
Werner

11.04.2007 um 16:11 Uhr

Hallo tom-tom, solange kein ordentliches BRM verhindert ist bist Du ganz normaler MA. Erst im Vertretungsfall wirst Du zum BR und bekommst Einsicht in die Protokolle.

Ihre Antwort