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Wer wieviele e-mails schreibt und empfängt?

H
Hildegard
Jan 2018 bearbeitet

Hier mal eine Frage, ein MA wurde gebeten eine monatliche Statistik darüber zu geben, wer wieviele e-mails schreibt und empfängt. In diesem Fall, ist es Italien. Angenommen jemand möchte die Daten für Deutschland haben - gehe ich recht in der Annahme, dass der BR was dagegen hätte?

5.511018

Community-Antworten (18)

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paula

10.04.2007 um 22:19 Uhr

warum sollte er? ich gehe jetzt mal davon aus, dass privates mailen nicht erlaubt ist....

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hans

10.04.2007 um 22:24 Uhr

dagegen oder dafür liegt ja im einzelfall des betriebes und des betriebsrats speziell, also sogesehen die falsche frage. hauptsache ist, er wird gefragt :-)

und selbst wenn der br zustimmt: aufgezeichnet werden dürfen lediglich datenmenge, zeiten und die anzahl. es geht keinen was an, an wen die mails gehen!

gruß, hans

P
paula

10.04.2007 um 22:27 Uhr

@hans

auch wenn es sich nur um dienstliche mails handelt? Da gehen die Rechtsmeinungen aber sehr auseinander.....

J
JoK

10.04.2007 um 22:45 Uhr

@ paula

warum sollte er?

Evtl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVfG (ernstgemeinde Frage, da ich mir vorstellen koennte, dass man eine solche Massnahme ggf. unter "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" subsumieren koennte)?

Wenn ich bei meinem dienstlichen Mailaccount an manchen Tagen 25 - 40 Spam-Mails zaehle (die dienstliche Adresse ist auf der HP unserer Verwaltung zu finden) und mich dann von der Dienststelle fragen lassen muesste, ob ich meine Zeit damit verbringe, die Vi*gra-Angebote, Koerperteilverlaengerungen und "Aktientipps" u.s.w. tatsaechlich zu lesen, koennte man diesbezueglich IMHO durchaus ins Nachdenken geraten...

BTW: Die EDV-Administration koennte solche Statisktiken im Prinzip auf Knopfdruck erzeugen. Hier duerfte IMHo jedoch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVfG greifen.

ich gehe jetzt mal davon aus, dass privates mailen nicht erlaubt ist....

Unabhaengig davon erschliesst sich mir der Sinn einer solchen Aktion nicht unbedingt. Werden analog auch Auswertungen ueber die eingegangene Sackpost und die Antwortschreiben gefordert?

Gruss JoK

R
ralle

10.04.2007 um 23:00 Uhr

@jok Sehe das auch so; §87 Abs.1 Ziff. 6 greift hier sicher. Eine BV zum Thema Leistungsüberwachung scheint hier angeraten zu sein. Für die Vorbereitung der BV würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, auch um nicht in Konflikt mit dem Datenschutz zu geraten. Gruss Ralle

P
paula

10.04.2007 um 23:00 Uhr

@JoK

ich sehe noch keinen Ansatz für § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG wenn es sich um dienstliche Mails handelt. Es ist hier das Arbeitsverhalten betroffen und das unterliegt nicht der Mitbestimmung

P
paula

10.04.2007 um 23:01 Uhr

@ralle

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift aber nur ein wenn der AG die Daten maschinell abgreift und nicht beim stricheln....

H
hans

10.04.2007 um 23:04 Uhr

@paula,

upps - gerade das Arbeitsverhalten darf nicht ohne den BR kontrolliert werden, das ist doch §87(1)6... Und ja, auch bei dienstlichen Mails geht es keinen was an, wer mir schreibt oder wem ich schreibe - dem BR, der Personalstelle, dem Betriebsarzt, etc...

H
hans

10.04.2007 um 23:07 Uhr

@paula, beim "stricheln" sind wir aber wieder bei der Ordnung des Betriebs, also so oder so kommt der ArG nicht um den BR rum. :-)

P
paula

10.04.2007 um 23:07 Uhr

@hans

nichts upps

das Arbeitsverhalten darf der AG kontrollieren. Das nennt man Führung. Der § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt eine technische Überwachung voraus...

P
paula

10.04.2007 um 23:10 Uhr

nochmals @hans

wo hast du denn deine auffassung zum stricheln her? nur in einzelfällen fällt das unter "ordnung des betriebes"

H
hans

10.04.2007 um 23:17 Uhr

@paula - jupp, das bei §87(1)6 Technik im Einsatz ist hab ich auch mitbekommen - also streichen wir den in diesem Fall. Wo ich meine Auffassung her habe? Aus unserem Betrieb, da haben wir Telefonisten welche per Strichliste Gründe für Anrufe zählen - das wollten wir schon mal erklärt haben warum. Wie kommst Du auf Einzelfall? (ernstgemeint, weil ich das nicht sehe)

Gruß, hans

R
ralle

10.04.2007 um 23:19 Uhr

@paula Leistungsüberwachung, ganz eindeutig, somit Ziff.6 ( eine technische Einrichtung muss der AG ja sowieso einsetzen)!

P
paula

10.04.2007 um 23:20 Uhr

@hans

weil bei uns im Unternhemen schon mehr als ein BR versucht hat dagegen vorzugehen. Die Kollegen haben durchweg schiffbruch erlitten... Mehrere LAGs haben die Auffassung des AG bestätigt, dass kein MBR besteht...

P
paula

10.04.2007 um 23:21 Uhr

@ralle

ja aber die Technik muss zur Leistungsüberwachung geeignet sein. Das kann aber muss nicht sein....

H
hans

10.04.2007 um 23:27 Uhr

@paula: danke - bleibt aber unter uns und Du erzählt es nicht meinem ArG :-) Nee im Ernst, die systematische Erfassung der Leistung -und dazu gehört auch Strichliste- gehört für mich zur Ordnung des Betriebes und Verhalten der AN. Da würde ich es auch auf den Einzelfall "unser Betrieb" ankommen lassen...

R
ralle

10.04.2007 um 23:28 Uhr

@paula Zur Leistungsüberwachung lässt sich sogar ein Kopierer einsetzen ( da wird es nicht schwer sein dieses auch einer Software nachzuweisen). Es gibt Urteile dazu, die ich kurzfristig auftreiben könnte, falls Interesse besteht.

J
JoK

10.04.2007 um 23:34 Uhr

@ paula

ich sehe noch keinen Ansatz für § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG wenn es sich um dienstliche Mails handelt. Es ist hier das Arbeitsverhalten betroffen und das unterliegt nicht der Mitbestimmung

Meine urspruengliche Antwort ist "aus dem Bauch" heraus entstanden. Gleichwohl wuerde ich die Auffassung vertreten, dass ggf. hier ein Ansatz fuer ein Mitbestimmungsrecht gegeben sein koennte, wenn der Arbeitgeber eine diesbezuegliche allgemeine Anweisung erlassen wuerde. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG wuerde in der Tat jedoch nur dann greifen, wenn z.B. die EDV-Abteilung eine entsprechende maschinelle Auswertung vornehmen wuerde.

Bei einer Weisung im Einzelfall (wie sie aus der urspruenglichen Fragestellung herausklingt) koennte evtl. § 80 Abs. 1 Nr 3 BetrVG greifen, wenn sich der betroffene Arbeitnehmer bei dem Betriebsrat beschwert. Hier waere es dann wohl kein Fall der Mitbestimmung, sondern eine allgemeine Aufgabe des BR, diesbezueglich fuer eine Abklaerung mit dem Arbeitgeber zu sorgen.

Die Frage halte ich jedoch durchaus fuer spannend, da neben eMails ja hiervon grundsaetzlich auch normaler Schriftverkehr oder auch Telefonate betroffen sein koennten. Waere doch eine nette Vorstellung, wenn sich die Arbeitnehmer mehr mit den Aufzeichnungen ihrer Taetigkeiten als mit den vordringlichen Aufgaben beschaeftigen wuerden ;-)

Mit kollegialen Gruessen JoK

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