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Vorrang Betriebsvereinbarung vor einzelvertraglicher Regelung??

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen, was hat Vorrang: Eine Betriebsvereinbarung oder eine ggf. schon bestehende einzelvertragliche Regelung?

Gilt in diesem Fall die Regel, dass die jeweils günstigste Regelung anzuwenden ist?? Und wie immer...wo stehts geschrieben?

6.08501

Community-Antworten (1)

B
biberrat

10.04.2007 um 16:46 Uhr

Hallo Betriebsratten,

Günstigkeitsprinzip ist richtig, ansonsten sind verschlechternde Regelungen nicht zulässig, wenn einzelvertraglich bessere Konditionen bestehen.

DKK §77 Rdn.39 BetrVG.

Gruß

Biberrat

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