Vorrang Betriebsvereinbarung vor einzelvertraglicher Regelung??
Liebe KollegInnen, was hat Vorrang: Eine Betriebsvereinbarung oder eine ggf. schon bestehende einzelvertragliche Regelung?
Gilt in diesem Fall die Regel, dass die jeweils günstigste Regelung anzuwenden ist?? Und wie immer...wo stehts geschrieben?
Community-Antworten (1)
10.04.2007 um 16:46 Uhr
Hallo Betriebsratten,
Günstigkeitsprinzip ist richtig, ansonsten sind verschlechternde Regelungen nicht zulässig, wenn einzelvertraglich bessere Konditionen bestehen.
DKK §77 Rdn.39 BetrVG.
Gruß
Biberrat
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