Diebstahl VA, was nun????
Hallo liebe BR, haben einen riesen problem, es handelt sich um Diebstahl. Eine Vorarbeiterin hat in einem Objekt zugang zu der Kantine( schlüssel für die Kantine, da dort abends gereinigt wird). Der Pächter von diesem Laden hat , wegen verdacht, eine kamera anbauen lassen und hat alles gefilmt was so geht usw. . Dem AG hat er diese CD abspielen lassen im Büro, habe mir das Video auch angeschaut, klarer Fall deutlich zu sehen sie hat geklaut und das mehrmals . Jetzt behauptet die VA, dass sie dem Pächter das Geld aber am nächsten Tag gezahlt hat, der Pächter verneint dies. Was können wir jetzt als BR tun???? Der AG hat die fristlose kündigung ausgeprochen!!!! Danke euch allen im voraus!!
Community-Antworten (14)
10.04.2007 um 16:20 Uhr
Hallo Kunteper,
§ 87 Abs.1 Satz 6. BetrVG.
Gruß
Biberrat
10.04.2007 um 16:44 Uhr
@1
Wir hatten bei uns auch so einen fall, der Frau wurde fristlos Gekündigt, ich bin der Meinung das dieses gerechtfertigt ist.
Ob Sie Ihm das Geld zurückgezahlt hat oder nicht spielt doch keine rolle mehr, Sie hat Geklaut und Schluss.
Gruss Dudde
10.04.2007 um 16:48 Uhr
Ja ja die "legalen" Beweismittel im Kündigungsschutzverfahren.
Biberrat
10.04.2007 um 16:48 Uhr
Hallo Kunteper,
hier liegt ganz klar ein Fall einer "Verhaltensbedingter Kündigung" (KSchG) vor. Die Kündigung ist rechtens. Der BR kann aus zweierlei Gründen nicht eingeschaltet worden sein.
- Auch ein BRM hat dort gearbeitet und stand so auch unter Verdacht.
- Der BR hat gepennt. Dann gilt eine Duldung als Zustimmung. Gruß terrier
10.04.2007 um 16:50 Uhr
Interessante Frage? Sie hat ja gar nicht ihren Arbeitgeber bestohlen, denn es war ja das Eigentum des Pächters oder nicht?
Warum sollte dann der Arbeitgeber Sie fristlos kündigen können?
Mit welchen Grund? Sie hat ihn doch gar nicht geschädigt, allerhöchsten Vertrauensmißbrauch wegen des Schlüssels. Aber da hätte es sicher auch ein fristgerechte Kündigumg getan. Wenn überhaupt?
Der Arbeitgeber hat die fristlose Kündigung ausgesprochen? Hoffe doch mal er hat Euch vorher angehört? Ansonsten...........
Gruss
10.04.2007 um 16:54 Uhr
Hallo Terrier,
ich möchte Dich nicht enttäuschen.§ 87 BetrVG spricht aber in römisch II.Rdn4 bei Däubler von Wirksamkeitsvoraussetzung. D.h. führt der Arbeitgeber eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wie von mir bereits geschildert, einseitig durch so ist Diese "rechtswidrig" und somit "unwirksam"!!!
Gruß
Biberrat
10.04.2007 um 17:08 Uhr
@ 5
Sie hat ja nicht Ihren AG bestohlen? geht's noch?
Mit welchen Grund? Sie hat ihn doch gar nicht geschädigt? ( das wird ja immer doller)
Stell Dir mal vor der Kunde Kündigt aus diesem Grunde den Reinigungsvertrag, da hängen doch bestimmt noch andere Arbeitsplätze dran oder?
Information an den BR setze ich bei dem Posting von 1 schon voraus oder siehst Du das anders?
Solche Leute haben in einem Unternehmen nichts mehr zu suchen.
Dudde
10.04.2007 um 17:09 Uhr
Hallo,
wie aus der Anfrage ersichtlich, hat der AG dem BR (Kunteper) doch das Video/die CD vorgestellt. Wenn der BR zu dieszugelassen hat, hat er hiermit seine Zustimmung gegeben. Ansonsten hätte der BR hier eine Unterlassung aussprechen müssen. War dies nicht der Fall, ist dies eine Zustimmung. Außerdem hat der "Pächter" die Kamera in seinem angepachteten Raum anbringen lassen. Beim §102 BertVG kann sich der BR nur noch auf seine Wochenfrist berufen. "Mitgeteilt" im weitesten Sinne hat es der AG dem BR ja. Wenn auch nicht schriftlich. Gruß
Terrier
10.04.2007 um 17:15 Uhr
Es steht außer Frage das die Mitarbeiterin raus muß!
Aber wo hat sie den ihrem Arbeitgeber bestohlen? Das war Eigentum des Pächters.
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen Schokoriegel an der Tankstelle mitnehme, dann müßte mich ja mein Arbeitgeber auch sofort fristlos kündigen können?
Aber das ist ja so auch nicht möglich! Denk mal darüber nach! Herr Dudde
Gruss
10.04.2007 um 17:29 Uhr
@ winnie-pooh :-))
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen Schokoriegel an der Tankstelle mitnehme, dann müßte mich ja mein Arbeitgeber auch sofort fristlos kündigen können?
Du solltest so früh am tag noch keinen Alkohol zu Dir nehmen, tut mir leid aber anders kann ich das Posting nicht mehr begründen.:-(
Dudde
10.04.2007 um 20:45 Uhr
@all Das ist so ein fred wo ich mich dabei erwische, Kraftausdrücke zu gebrauchen, die in diesem Forum nicht erwünscht sind.
Warum spielt ein BR hier überhaupt irgendetwas anderes als er zu spielen berechtigt ist? § 102 BetrVG und fertig! Mehr kann ein BR gar nicht tun - alles weitere geschieht beim ArbGericht!
11.04.2007 um 15:13 Uhr
Gott sei Dank, dass endlich einer Klartext redet. Gut, dass der Kölner noch da ist. Mir fehlen hier echt die klaren Worte des alten Pharaos und der Fay...Solche Threads machen mich kirre, wie geht es da erst absoluten "Anfänger" in der BR-Arbeit? Edelweis
11.04.2007 um 15:35 Uhr
Also leute, der Pächter ist gegen eine Kündigung :))) ich weiss nicht was der Mann will. Er will alles tun , dass die FRAU nicht ihren Arbeitsplatz verliert. Der AG möchte mit dem Pächter darüber sprechen und wenn dieser seine aussage ändert (z.b. die FRAU hat mir das Geld gezahlt für das was sie GENOMMEN hat ) die kündigung rückgängig machen. Die VA hat sich mit der Pächter unterhalten und sind sich untereinander einig geworden. Was meint ihr jetzt dazu?? also morgen früh wird dieses gespräch statt finden, werde euch danach bescheid geben, bis dann und danke an euch allen!!
11.04.2007 um 15:49 Uhr
Hallo Kunteper,
schön das wir mal darüber geredet haben .
Biberrat
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