Erstellt am 10.04.2007 um 14:20 Uhr von biberrat
Hallo Kunteper,
§ 87 Abs.1 Satz 6. BetrVG.
Gruß
Biberrat
Erstellt am 10.04.2007 um 14:44 Uhr von Dudde
@1
Wir hatten bei uns auch so einen fall, der Frau wurde fristlos Gekündigt,
ich bin der Meinung das dieses gerechtfertigt ist.
Ob Sie Ihm das Geld zurückgezahlt hat oder nicht spielt doch
keine rolle mehr, Sie hat Geklaut und Schluss.
Gruss Dudde
Erstellt am 10.04.2007 um 14:48 Uhr von biberrat
Ja ja die "legalen" Beweismittel im Kündigungsschutzverfahren.
Biberrat
Erstellt am 10.04.2007 um 14:48 Uhr von Terrier
Hallo Kunteper,
hier liegt ganz klar ein Fall einer "Verhaltensbedingter Kündigung" (KSchG) vor.
Die Kündigung ist rechtens. Der BR kann aus zweierlei Gründen nicht eingeschaltet worden sein.
1. Auch ein BRM hat dort gearbeitet und stand so auch unter Verdacht.
2. Der BR hat gepennt. Dann gilt eine Duldung als Zustimmung.
Gruß
terrier
Erstellt am 10.04.2007 um 14:50 Uhr von winnie-pooh
Interessante Frage? Sie hat ja gar nicht ihren Arbeitgeber bestohlen, denn es war ja das Eigentum des Pächters oder nicht?
Warum sollte dann der Arbeitgeber Sie fristlos kündigen können?
Mit welchen Grund? Sie hat ihn doch gar nicht geschädigt, allerhöchsten Vertrauensmißbrauch wegen des Schlüssels. Aber da hätte es sicher auch ein fristgerechte Kündigumg getan. Wenn überhaupt?
Der Arbeitgeber hat die fristlose Kündigung ausgesprochen? Hoffe doch mal er hat Euch vorher angehört? Ansonsten...........
Gruss
Erstellt am 10.04.2007 um 14:54 Uhr von biberrat
Hallo Terrier,
ich möchte Dich nicht enttäuschen.§ 87 BetrVG spricht aber in römisch II.Rdn4 bei Däubler von Wirksamkeitsvoraussetzung.
D.h. führt der Arbeitgeber eine mitbestimmungspflichtige
Maßnahme, wie von mir bereits geschildert, einseitig durch so ist
Diese "rechtswidrig" und somit "unwirksam"!!!
Gruß
Biberrat
Erstellt am 10.04.2007 um 15:08 Uhr von Dudde
@ 5
Sie hat ja nicht Ihren AG bestohlen? geht's noch?
Mit welchen Grund? Sie hat ihn doch gar nicht geschädigt? ( das wird ja immer doller)
Stell Dir mal vor der Kunde Kündigt aus diesem Grunde den
Reinigungsvertrag, da hängen doch bestimmt noch andere Arbeitsplätze
dran oder?
Information an den BR setze ich bei dem Posting von 1 schon
voraus oder siehst Du das anders?
Solche Leute haben in einem Unternehmen nichts mehr zu suchen.
Dudde
Erstellt am 10.04.2007 um 15:09 Uhr von Terrier
Hallo,
wie aus der Anfrage ersichtlich, hat der AG dem BR (Kunteper) doch das Video/die CD vorgestellt. Wenn der BR zu dieszugelassen hat, hat er hiermit seine Zustimmung gegeben. Ansonsten hätte der BR hier eine Unterlassung aussprechen müssen. War dies nicht der Fall, ist dies eine Zustimmung. Außerdem hat der "Pächter" die Kamera in seinem angepachteten Raum anbringen lassen. Beim §102 BertVG kann sich der BR nur noch auf seine Wochenfrist berufen. "Mitgeteilt" im weitesten Sinne hat es der AG dem BR ja. Wenn auch nicht schriftlich.
Gruß
Terrier
Erstellt am 10.04.2007 um 15:15 Uhr von winnie-pooh
Es steht außer Frage das die Mitarbeiterin raus muß!
Aber wo hat sie den ihrem Arbeitgeber bestohlen? Das war Eigentum des Pächters.
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen Schokoriegel an der Tankstelle mitnehme, dann müßte mich ja mein Arbeitgeber auch sofort fristlos kündigen können?
Aber das ist ja so auch nicht möglich! Denk mal darüber nach! Herr Dudde
Gruss
Erstellt am 10.04.2007 um 15:29 Uhr von Dudde
@ winnie-pooh :-))
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen Schokoriegel an der Tankstelle mitnehme, dann müßte mich ja mein Arbeitgeber auch sofort fristlos kündigen können?
Du solltest so früh am tag noch keinen Alkohol zu Dir nehmen, tut mir leid
aber anders kann ich das Posting nicht mehr begründen.:-(
Dudde
Erstellt am 10.04.2007 um 18:45 Uhr von Kölner
@all
Das ist so ein fred wo ich mich dabei erwische, Kraftausdrücke zu gebrauchen, die in diesem Forum nicht erwünscht sind.
Warum spielt ein BR hier überhaupt irgendetwas anderes als er zu spielen berechtigt ist? § 102 BetrVG und fertig!
Mehr kann ein BR gar nicht tun - alles weitere geschieht beim ArbGericht!
Erstellt am 11.04.2007 um 13:13 Uhr von Edelweis
Gott sei Dank, dass endlich einer Klartext redet. Gut, dass der Kölner noch da ist.
Mir fehlen hier echt die klaren Worte des alten Pharaos und der Fay...Solche Threads machen mich kirre, wie geht es da erst absoluten "Anfänger" in der BR-Arbeit? Edelweis
Erstellt am 11.04.2007 um 13:35 Uhr von kunteper
Also leute, der Pächter ist gegen eine Kündigung :)))
ich weiss nicht was der Mann will. Er will alles tun , dass die FRAU nicht ihren Arbeitsplatz verliert. Der AG möchte mit dem Pächter darüber sprechen und wenn dieser seine aussage ändert (z.b. die FRAU hat mir das Geld gezahlt für das was sie GENOMMEN hat ) die kündigung rückgängig machen. Die VA hat sich mit der Pächter unterhalten und sind sich untereinander einig geworden.
Was meint ihr jetzt dazu?? also morgen früh wird dieses gespräch statt finden, werde euch danach bescheid geben, bis dann und danke an euch allen!!
Erstellt am 11.04.2007 um 13:49 Uhr von biberrat
Hallo Kunteper,
schön das wir mal darüber geredet haben .
Biberrat