Versetzung oder Betriebliche Übung?
Hallo,
brauchen mal schnell Eure Hilfe. Eine Mitarbeiterin, die seit 2002 im Unternehmen ist, soll plötzlich an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. In Ihrem Arbeitsvertrag hat Sie nicht vereinbart, dass Sie an den Wochenenden nicht arbeiten muss.
Ist dies eine Versetzung? Oder Betriebsliche Übung?
Was kann der BR dagegen tun?
Danke
Hannelore
Community-Antworten (8)
10.04.2007 um 12:48 Uhr
Hallo Hanelore was sagt ein TV oder eine BV zur betriebsüblichen ArbZ?
10.04.2007 um 12:55 Uhr
Hallo,
haben wir beides nicht!
Hannelore
10.04.2007 um 13:10 Uhr
Wie sind denn die Arbeitszeiten und Arbeitstage bei den anderen Beschäftigten? Gibt es eine betriebliche Erfordernis das die Mitarbeiterin jetzt Wochenend- und Feiertags arbeiten soll?
10.04.2007 um 13:33 Uhr
Hallo,
die Anderen dieser Berufsgruppe arbeiten nur in Ausnahmefällen am Wochenende.
Wenn die Mitarbeiterin nun am Wochenende arbeitet, dann fällt Sie in der Woche aus. Es ist also nur eine Verschiebung.
Viele Grüße
Hannelore
10.04.2007 um 13:43 Uhr
Ihr als BR habt doch nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG mit zu Bestimmen über: Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit einschliesslich der Pausen und der Verteilung auf die einzelnen Wochentage. Da würde ich als BR ansetzen.
10.04.2007 um 14:32 Uhr
Hallo Werner,
vielen Dank für die promte Antwort.
Wir werden es hiermit mal versuchen.
Viele Grüße Hannelore
11.04.2007 um 00:13 Uhr
Das ist weder eine Versetzung noch betriebliche Übung sondern geht nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrags (individualrechtlich). Kollektivrechtlich greift wie Werner schon angemerkt hat §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG.
11.04.2007 um 00:25 Uhr
Rolf Becker, Hannelore schrieb, dass der AV die Arbeit am WE durchaus hergibt. Änderungskündigung muss also nicht.
Frage ist hier wirklich eher nach § 87 zu stellen. Hier ein Urteil zu Schichtveränderungen, was evtl. auch hier helfen könnte: BAG vom 29.09.04 - 5 AZR 560/03
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