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Versetzung oder Betriebliche Übung?

H
Hannelore
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

brauchen mal schnell Eure Hilfe. Eine Mitarbeiterin, die seit 2002 im Unternehmen ist, soll plötzlich an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. In Ihrem Arbeitsvertrag hat Sie nicht vereinbart, dass Sie an den Wochenenden nicht arbeiten muss.

Ist dies eine Versetzung? Oder Betriebsliche Übung?

Was kann der BR dagegen tun?

Danke

Hannelore

4.93208

Community-Antworten (8)

W
Werner

10.04.2007 um 12:48 Uhr

Hallo Hanelore was sagt ein TV oder eine BV zur betriebsüblichen ArbZ?

H
Hannelore

10.04.2007 um 12:55 Uhr

Hallo,

haben wir beides nicht!

Hannelore

W
Werner

10.04.2007 um 13:10 Uhr

Wie sind denn die Arbeitszeiten und Arbeitstage bei den anderen Beschäftigten? Gibt es eine betriebliche Erfordernis das die Mitarbeiterin jetzt Wochenend- und Feiertags arbeiten soll?

H
Hannelore

10.04.2007 um 13:33 Uhr

Hallo,

die Anderen dieser Berufsgruppe arbeiten nur in Ausnahmefällen am Wochenende.

Wenn die Mitarbeiterin nun am Wochenende arbeitet, dann fällt Sie in der Woche aus. Es ist also nur eine Verschiebung.

Viele Grüße

Hannelore

W
Werner

10.04.2007 um 13:43 Uhr

Ihr als BR habt doch nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG mit zu Bestimmen über: Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit einschliesslich der Pausen und der Verteilung auf die einzelnen Wochentage. Da würde ich als BR ansetzen.

H
Hannelore

10.04.2007 um 14:32 Uhr

Hallo Werner,

vielen Dank für die promte Antwort.

Wir werden es hiermit mal versuchen.

Viele Grüße Hannelore

RB
Rolf Becker

11.04.2007 um 00:13 Uhr

Das ist weder eine Versetzung noch betriebliche Übung sondern geht nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrags (individualrechtlich). Kollektivrechtlich greift wie Werner schon angemerkt hat §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG.

L
Lotte

11.04.2007 um 00:25 Uhr

Rolf Becker, Hannelore schrieb, dass der AV die Arbeit am WE durchaus hergibt. Änderungskündigung muss also nicht.

Frage ist hier wirklich eher nach § 87 zu stellen. Hier ein Urteil zu Schichtveränderungen, was evtl. auch hier helfen könnte: BAG vom 29.09.04 - 5 AZR 560/03

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