Hallo!
Bin einer von drei Betriegsräten, in einem relativ kleinen Betrieb.
Nun scheint unsere Geschäftsleitung "besser zu wissen" was die Anforderungen
an einen BR sein müssen. Darf sie sich in die Arbeit des BR überhaupt einmischen,
wäre meine erste Frage? Soviel ich weiß, fiele das bereits unter (in)direkte Beeinflussung
und ist strafbar. Ein Beispiel: GL meinte, ein BR-Mitglied habe einen Fehler gemacht,
indem es das Ergebnis einer Besprechung von BR und GL allein (ohne den BR-Vorsitzenden) an die KollegInnen weitergab (BR-Vorsitzender war wegen Urlaub nicht im Haus) und KollegInnen mussten informiert werden, da sie umgehend Stellung nehmen sollten.
M. E. hat Ltg. hier bereits ihre Kompetenzen überschritten!? Weiterhin verlangte GL dann von dem BR-Mitglied ein schriftliches Protokoll über die Antwort der KollegInnen auf ein von GL anberaumtes Treffen, an dem die KollegInnen -aus Angst vor Repressalien- nicht teilnehmen wollten. Dieses Protokoll sollte von dem BR-Mitglied unterzeichnet sein. Der Kollege weigerte sich jedoch, mit dem Hinweis, so etwas nicht zu unterschreiben, schon gar nicht als einzigstes BR-Mitglied. Ein solches Vorgehen wäre im BetrVG nicht vorgesehen. Darf GL so etwas überhaupt erwarten, mit Androhung von Konsequenzen und dem Verweis auf "falsche Ausführung der Betriebsrattätigkeit"? Darüberhinaus sollen u. E. mindestens die KollegInnen für das Nichterscheinen abgemahnt bzw. gekündigt werden, obwohl
mögliche Konsequenzen in der Einladung durch GL nicht deutlich formuliert wurden bzw. wir ehedem denken, dass dies für eine Abmahnung keinen ausreichenden Grund darstellt, geschweige denn für eine Kündigung.
Bitte dringend um Unterstützung! Danke!