Geschäftsleitung kritisiert Arbeit und formales Vorgehen des Betriebsrates
Hallo!
Bin einer von drei Betriegsräten, in einem relativ kleinen Betrieb.
Nun scheint unsere Geschäftsleitung "besser zu wissen" was die Anforderungen
an einen BR sein müssen. Darf sie sich in die Arbeit des BR überhaupt einmischen,
wäre meine erste Frage? Soviel ich weiß, fiele das bereits unter (in)direkte Beeinflussung
und ist strafbar. Ein Beispiel: GL meinte, ein BR-Mitglied habe einen Fehler gemacht,
indem es das Ergebnis einer Besprechung von BR und GL allein (ohne den BR-Vorsitzenden) an die KollegInnen weitergab (BR-Vorsitzender war wegen Urlaub nicht im Haus) und KollegInnen mussten informiert werden, da sie umgehend Stellung nehmen sollten.
M. E. hat Ltg. hier bereits ihre Kompetenzen überschritten!? Weiterhin verlangte GL dann von dem BR-Mitglied ein schriftliches Protokoll über die Antwort der KollegInnen auf ein von GL anberaumtes Treffen, an dem die KollegInnen -aus Angst vor Repressalien- nicht teilnehmen wollten. Dieses Protokoll sollte von dem BR-Mitglied unterzeichnet sein. Der Kollege weigerte sich jedoch, mit dem Hinweis, so etwas nicht zu unterschreiben, schon gar nicht als einzigstes BR-Mitglied. Ein solches Vorgehen wäre im BetrVG nicht vorgesehen. Darf GL so etwas überhaupt erwarten, mit Androhung von Konsequenzen und dem Verweis auf "falsche Ausführung der Betriebsrattätigkeit"? Darüberhinaus sollen u. E. mindestens die KollegInnen für das Nichterscheinen abgemahnt bzw. gekündigt werden, obwohl
mögliche Konsequenzen in der Einladung durch GL nicht deutlich formuliert wurden bzw. wir ehedem denken, dass dies für eine Abmahnung keinen ausreichenden Grund darstellt, geschweige denn für eine Kündigung.
Bitte dringend um Unterstützung! Danke!
Community-Antworten (6)
09.04.2007 um 03:44 Uhr
selbtverständlich darf sich der AG nicht in die arbeit des BR einmischen,klar durfte der kollege das ergebnis der besprechung an die anderen weiter geben,waren das denn die anderen mitglieder des BR oder normale arbeitnehmer? im BR gremium kann man eh alles erzählen, bei den normalen arbeitnehmern eigentlich auch alles was die GL so vorhat oder worüber gerade verhandelt wird, es sei denn das es ein geschäftsgeheimnis nach § 79 BetrVG ist aber auch da gibt es regeln, so müssen 4 faktoren (z.b. produktionspläne, kundenlisten) gleichzeitig aufeinander treffen um ein solches geheimnis zu sein, wenn auch nur einer von den vieren nicht zutrifft ist es schon kein geheimnis mehr.am besten mal im BetrVG, kommentar nachlesen, da steht es ausführlich.ansonsten sind AG immer schnell dabei zu behaupten etwas sei ein geheimnis obwohl es das garnicht ist.ich würde mich da vom AG auch nicht bedrohen lassen, ihr sitzt am längeren hebel.wenn man als BR jedesmal angst vor repressalien seitens des AG haben müsste, würde es bald keine BR's mehr geben.ich kann nur empfehlen,falls ihr es noch nicht haben solltet, dass BetrVG mit kommentar, 13.auflage anzuschaffen.sehr nützlicher ratgeber!
09.04.2007 um 12:26 Uhr
Hallo ergänzend noch: So wie es scheint wird ein Anlaß gesucht den BR "klein" zu halten, laßt Euch nicht einschüchtern, Ihr seit in diesen Punkten der GL keine Rechenschaft schuldig! Sagt das auch klar und deutlich. Droht auch mit Konsequenzen, wenn weiterhin versucht werden sollte sich in BR Angelegenheiten einzumischen.
09.04.2007 um 13:07 Uhr
Hallo SUSI, es handelte sich um "normale AN", ansonsten ist klar, werden uns den Kommentar zulegen, sind auch z. T. in die Gewerkschaft eingetreten. Danke nochmal für die schnelle Antwort;-)!
Konrad, an Dich ebenfalls ein Dankeschön;-) für die schnelle Hilfe!
09.04.2007 um 14:58 Uhr
Hallo,
ich wuerde sagen, wenn der Arbeitgeber die Auffassung vertritt, dass der BR eine "falsche Ausführung der Betriebsrattätigkeit" ausuebe, jener seine Meinung doch gerichtlich ueberpruefen lassen koennte ...
So wie sich der Sachverhalt anhoert, duerfte die GL in ihrer Meinung nicht unbedingt bestaerkt werden ;-)
Gruss JoK
09.04.2007 um 19:48 Uhr
susi, nicht jeder neue Kommentar des BetrVG ist bei der 13.Auflage. Den Däubler gibt es aktuell in der 10. (bald 11.) und den Fitting in der 23. (bald 24.) Auflage. Schätze Du meinst den Basiskommentar von Klebe, der aber wirklich nur als Basiskommentar zu gebrauchen ist. Die umfangreichere Information bieten andere.
ohbonsai, sehe es wie Konrad und: wart Ihr schon mal auf Schulung?
11.04.2007 um 20:16 Uhr
Hallo Lotte,
nein waren noch auf keiner Schulung, wollen dies aber nachholen. Danke für den Hinweis;-)
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Verweigert Einstellung § 99
Ein Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Bet
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
Ich habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Formales bei Stellvertretung bzw. bei zeitweisem Nachrücken
Zwei formale Fragen, nicht wirklich wichtig (hoffe trotzdem auf Antworten), aber im der letzten Sitzung gab es keine Einigkeit und ich finde nichts dazu im Netz und wollte es mal klären: I) Untersc
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
Guten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein