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Wunschkandidat bei Einstellung soll mehr Gehalt bekommen

B
BR-AF
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen, unsere Geschäftsführung hat einen Führungsmitarbeiter ohne Ausschreibung eine neue Tätigkeit gegeben. Nach Reklamation des Betriebsrates wurde nachträglich eine interne Stellenausschreibung veröffentlicht. Eine Angabe einer Gehaltsgruppe fehlte, diese war aber zumindest beim BR bekannt. Als Wunschkandidat wurde der vorherige Führungsmitarbeiter vorgeschlagen der allerdings seine viel höheren aktuellen Bezüge behalten sollte obwohl er sich für eine einfache Tätigkeit beworben hat. Bin ich der richtigen Annahme das dieses gegen das AGG verstößt?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

22.01.2019 um 13:37 Uhr

Nein. M

K
krambambuli

22.01.2019 um 13:58 Uhr

Nein - alles im grünen Bereich.

K
Kjarrigan

22.01.2019 um 14:26 Uhr

Aus der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist kein Verstoß gegen AGB erkennbar.

C
celestro

22.01.2019 um 14:40 Uhr

"Aus der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist kein Verstoß gegen AGB erkennbar."

Da steht aber AGG. ;-)))

Die Frage wurde aber schon beantwortet. Allerdings muß man die Sache ja trotzdem nicht einfach abnicken.

P
Pjöööng

22.01.2019 um 14:55 Uhr

"Gehaltsgruppe"? Stammt die aus einem anzuwendenden Tarifvertrag? Dann sollte man sich als BR mit diesem beschäftigen ehe man sich möglicherweise blamiert...

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