Erstellt am 22.01.2019 um 12:37 Uhr von Pickel
Erstellt am 22.01.2019 um 12:58 Uhr von Krambambuli
Nein - alles im grünen Bereich.
Erstellt am 22.01.2019 um 13:26 Uhr von Kjarrigan
Aus der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist kein Verstoß gegen AGB erkennbar.
Erstellt am 22.01.2019 um 13:40 Uhr von celestro
"Aus der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist kein Verstoß gegen AGB erkennbar."
Da steht aber AGG. ;-)))
Die Frage wurde aber schon beantwortet. Allerdings muß man die Sache ja trotzdem nicht einfach abnicken.
Erstellt am 22.01.2019 um 13:55 Uhr von Pjöööng
"Gehaltsgruppe"? Stammt die aus einem anzuwendenden Tarifvertrag? Dann sollte man sich als BR mit diesem beschäftigen ehe man sich möglicherweise blamiert...