Hallo Kollegen, unsere Geschäftsführung hat einen Führungsmitarbeiter ohne Ausschreibung eine neue Tätigkeit gegeben. Nach Reklamation des Betriebsrates wurde nachträglich eine interne Stellenausschreibung veröffentlicht. Eine Angabe einer Gehaltsgruppe fehlte, diese war aber zumindest beim BR bekannt. Als Wunschkandidat wurde der vorherige Führungsmitarbeiter vorgeschlagen der allerdings seine viel höheren aktuellen Bezüge behalten sollte obwohl er sich für eine einfache Tätigkeit beworben hat.
Bin ich der richtigen Annahme das dieses gegen das AGG verstößt?