Mitarbeiter filmen zur Prozessoptimierung
Hallo,
ist es zulässig Mitarbeiter zur Optimierung von Prozessen gefilmt werden. Die Aufnahmen sollen nach Angabe der GF nicht veröffentlicht werden sondern dienen nur den Abteilungsleitern für Optimierungszwecke bei z.B. Rüstarbeiten. Braucht die GF hier das Einverständnis der MA?
Community-Antworten (1)
22.01.2019 um 14:00 Uhr
Ja - und eine Vereinbarung mit dem BR (§ 87 Abs 1Nr 6 BetrVG)
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