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Mitarbeiter filmen zur Prozessoptimierung

K
Kamotar
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

ist es zulässig Mitarbeiter zur Optimierung von Prozessen gefilmt werden. Die Aufnahmen sollen nach Angabe der GF nicht veröffentlicht werden sondern dienen nur den Abteilungsleitern für Optimierungszwecke bei z.B. Rüstarbeiten. Braucht die GF hier das Einverständnis der MA?

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Community-Antworten (1)

K
krambambuli

22.01.2019 um 14:00 Uhr

Ja - und eine Vereinbarung mit dem BR (§ 87 Abs 1Nr 6 BetrVG)

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