Erstellt am 23.03.2007 um 07:18 Uhr von Urmel
Hallo spike,
willkommen im Club und gute Nerven ...
Bin selber erst seit einem 3/4 Jahr als BRV im Amt und weiß nur zu gut, mit welchen Problemen wir vor, während und nach der Wahl zu kämpfen hatten und noch haben, die Euren sehr ähnlich sind.
Die rechtlichen Fragen überlasse ich lieber den alten und erfahrenen Hasen hier im Forum.
Unsere Wahlurne war auch aus Holz und ohne Schloss... wir haben sie mit normalem Klebeband versiegelt und das Klebeband mit mehreren Signaturen versehen, so dass ein Entfernen bzw. Ersetzen dieses Siegels sofort aufgefallen wäre.
Viel Glück und ein dickes Fell!!
Urmel
Erstellt am 23.03.2007 um 07:20 Uhr von Frank B.
Auf dem Stimmzettel haben nur Stimmzeichen (Kreuze) etwas zu suchen! Jede zusätzliche Notiz macht die Stimme ungültig!
Für die Versiegelung sollte eigentlich ein Stempel vorhanden sein mit der Aufschrift "Wahlvorstand des Unternehmens ..."
Reicht doch mal beim Arbeitsgericht eine Klage wegen Wahlbehinderung ein, wenn eure Wahlausschreiben entfernt werden ist dies eindeutig Behinderung der Wahl!
Erstellt am 23.03.2007 um 10:08 Uhr von spartacuus
Moin,
ich kenne solche Vorgehensweisen des AG nur zu gut, deshalb rate ich dazu, alles was ihr macht und was der AG gegen euch unternimmt zu protokollieren ( (wen möglich-Zeugen benennen) Die Art der Versiegelung ist nicht vorgeschrieben, sie soll aber jeden unbefugten Zugriff verhindern bzw. aufdecken. Auch hierbei jedes öffnen und verschließen protokollieren.Zur Vorgehensweise wegen Wahlbehinderung, Rechtsberatung einholen. Viel Glück
Erstellt am 23.03.2007 um 12:18 Uhr von Hoffmann
Für unsere Betriebsratswahl haben wir uns immer von der Stadtverwaltung eine Wahlurne ausgeliehen und diese mit einem Schloss versehen. Der Schlüssel wurde in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt.
Somit besteht keine Notwendigkeit sich eigene Wahlurnen zu bauen oder zu basteln.