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Fragen zur Betriebsratswahl

S
Spike
Nov 2016 bearbeitet

Moin

Wir wählen endlich! bin imWahlvorstand. Wie würdet Ihr die Wahlurne (Holz ohne Schloss) versiegeln, da wir auch Briefwähler haben? Gibt es Siegelklebeband? Briefmarken mit Stempel? Andere Ideen? Muß auf dem Stimmzettel die Art der beschäftigung stehen? AG ist gegen die Wahl - Wahlausschreiben und Wahlgesetzt werden ständig von seinen Mitläufern entfernt, wie verhält man sich, immer wieder neu anbringen? Teilweise werden AG und AN uns gegenüber sehr laut stark, wirkt schon manchmal bedrohlich - darf ich in solchen fällen eine Videokamera zur hand nehmen und das Geschehen festhalten(filmen) (nicht versteckt oder heimlich filmen sondern aus der Tasche nehmen und sichbar für alle Anwesenden das Gerät benutzen).

gruß

6.55404

Community-Antworten (4)

U
Urmel

23.03.2007 um 08:18 Uhr

Hallo spike,

willkommen im Club und gute Nerven ... Bin selber erst seit einem 3/4 Jahr als BRV im Amt und weiß nur zu gut, mit welchen Problemen wir vor, während und nach der Wahl zu kämpfen hatten und noch haben, die Euren sehr ähnlich sind. Die rechtlichen Fragen überlasse ich lieber den alten und erfahrenen Hasen hier im Forum. Unsere Wahlurne war auch aus Holz und ohne Schloss... wir haben sie mit normalem Klebeband versiegelt und das Klebeband mit mehreren Signaturen versehen, so dass ein Entfernen bzw. Ersetzen dieses Siegels sofort aufgefallen wäre.

Viel Glück und ein dickes Fell!! Urmel

FB
Frank B.

23.03.2007 um 08:20 Uhr

Auf dem Stimmzettel haben nur Stimmzeichen (Kreuze) etwas zu suchen! Jede zusätzliche Notiz macht die Stimme ungültig!

Für die Versiegelung sollte eigentlich ein Stempel vorhanden sein mit der Aufschrift "Wahlvorstand des Unternehmens ..."

Reicht doch mal beim Arbeitsgericht eine Klage wegen Wahlbehinderung ein, wenn eure Wahlausschreiben entfernt werden ist dies eindeutig Behinderung der Wahl!

S
spartacuus

23.03.2007 um 11:08 Uhr

Moin,

ich kenne solche Vorgehensweisen des AG nur zu gut, deshalb rate ich dazu, alles was ihr macht und was der AG gegen euch unternimmt zu protokollieren ( (wen möglich-Zeugen benennen) Die Art der Versiegelung ist nicht vorgeschrieben, sie soll aber jeden unbefugten Zugriff verhindern bzw. aufdecken. Auch hierbei jedes öffnen und verschließen protokollieren.Zur Vorgehensweise wegen Wahlbehinderung, Rechtsberatung einholen. Viel Glück

H
Hoffmann

23.03.2007 um 13:18 Uhr

Für unsere Betriebsratswahl haben wir uns immer von der Stadtverwaltung eine Wahlurne ausgeliehen und diese mit einem Schloss versehen. Der Schlüssel wurde in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt.

Somit besteht keine Notwendigkeit sich eigene Wahlurnen zu bauen oder zu basteln.

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