Erstellt am 22.01.2019 um 12:08 Uhr von Challenger
Existiert ein Betriebsrat. Wenn ja, dann bestimmt er nach § 87 BetrVG mit.
Vergleich :
§ 87:Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Erstellt am 22.01.2019 um 12:09 Uhr von BloodyBeginner
Du fragst als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat?
Wenn ihr einen BR habt (du sprichst ja von einer BV, also gehe ich davon aus ja), muss dieser Mehrarbeit - das sind ja Überstunden, genehmigen.
Er kann dieser Mehrarbeit einfach nicht zustimmen, er hat ja in diesem Punkt ein echtes Mitbestimmungsrecht. Dann dürft ihr keine Mehrabeit leisten, der AG kann dem AN dann auch nicht ans Bein pinkeln. Wenn eurer BR einfach die Mehrarbeit abnickt würde ich ihn mal ansprechen warum er das tut und ihn auf eure Situation hinweisen.
Erstellt am 22.01.2019 um 12:20 Uhr von Blume2019
Wir haben einen BR. Aber Es geht sich jetzt nicht um die "alte" Merharbeit / Überstunden, sondern um das was in Zukunft passiert. Die Arbeit ist binnen 8 Stunden nicht zu schaffen.
Erstellt am 22.01.2019 um 12:29 Uhr von stehipp
Dass die Arbeit in der "normalen Arbeitszeit" nicht zu schaffen ist, ist erstmal das Problem eures Arbeitgebers.
Wir tendieren immer gerne dazu, so etwas zum Problem der Arbeitnehmer zu machen.
Ihr werdet für 8 Stunden bezahlt und diese Zeit "schuldet" ihr eurem Arbeitgeber.
Der BR kann die Überstunden/Mehrarbeit nicht genehmigen. Dann muss der Arbeitgeber euch nach 8 Stunden nach Hause schicken. Wie er die Arbeit dann erledigen will ist SEIN Problem, nicht EURES. ER muss eine Lösung präsentieren, nicht IHR.