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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausscheiden eines BR Mitgliedes

G
Gerti
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, in die Runde ! Folgender Fall steht bei uns an.: Wir sind ein 9er BR. Ein Kollege hat gekündigt und scheidet aus dem BR aus. Die zwei auf der Liste stehenden Ersatzmitglieder wollen nun doch nicht mehr im BR mitarbeiten. Was kommt jetzt auf uns zu ? Neuwahlen ? VG Gerti

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Community-Antworten (4)

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celestro

22.01.2019 um 11:27 Uhr

Sieht ganz danach aus. Es sei denn, es gab bei Euch Verhältniswahl (mit mehreren Listen) und somit noch andere Listen, aus denen ein weiteres BRM kommen könnte.

G
Gerti

22.01.2019 um 12:31 Uhr

@ celestro, es gibt jetzt keine weitere Liste mehr. Das waren die absolut letzten 2 Kandidaten. Gerti

N
nicoline

22.01.2019 um 14:13 Uhr

Dann Neuwahlen! Bis der neue BR gewählt ist, bleibt ihr im Amt!

C
celestro

22.01.2019 um 14:38 Uhr

dann müsst Ihr leider Neuwahlen ansetzen:

"Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.

https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/neuwahl-betriebsrat"

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