Erstellt am 22.01.2019 um 10:27 Uhr von celestro
Sieht ganz danach aus. Es sei denn, es gab bei Euch Verhältniswahl (mit mehreren Listen) und somit noch andere Listen, aus denen ein weiteres BRM kommen könnte.
Erstellt am 22.01.2019 um 11:31 Uhr von Gerti
@ celestro,
es gibt jetzt keine weitere Liste mehr. Das waren die absolut letzten 2 Kandidaten.
Gerti
Erstellt am 22.01.2019 um 13:13 Uhr von nicoline
Dann Neuwahlen! Bis der neue BR gewählt ist, bleibt ihr im Amt!
Erstellt am 22.01.2019 um 13:38 Uhr von celestro
dann müsst Ihr leider Neuwahlen ansetzen:
"Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.
https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/neuwahl-betriebsrat"