Ausscheiden BR Mitglied - welche Folgen hat das für das Gremium?
Liebes Forum,
kann mir jemand sagen welche folgen das plötzliche ausscheiden eines BR Mitgliedes hat.
Das Gremium besteht aus 3 Mitgliedern.
Danke clearer
Community-Antworten (5)
28.10.2005 um 09:21 Uhr
Soweit vorhanden, rückt ein Nachrücker nach [tolles Deutsch ;-) ] Gruß, Merlin
28.10.2005 um 11:28 Uhr
Macht nichts Deutsch ist nun mal so ?
Aber warum nennt man hier die Ersatzmitglieder, Nachrücker dieses Wort finde ich eh. (:O( Gruss an Alle Akira
28.10.2005 um 11:59 Uhr
Es gibt keine Nachrücker
28.10.2005 um 12:19 Uhr
@ Akira, "Es rückt ein Ersatzmitglied nach" wäre gleichzeitig auch schöneres Deutsch gewesen :-)
28.10.2005 um 13:17 Uhr
@ clearer, wenn kein Ersatzmitglied mehr nachrücken kann und die Zahl der BR-Mitglieder unter die vorgeschriebene Zahl rutscht, muß laut Fitting neu gewählt werden. die beiden verbliebenen BR-Mitglieder führen die laufenden Geschäfte des BR solange weiter, bis ein neuer BR gewählt ist
Verwandte Themen
Konstituierende Sitzung: niemand will den Vorsitz machen.
ÄlterHallo, heute war konstituierende BR-Sitzung. Der Wahlleiter war schnell gefunden, anschließend ging es an die Wahl des neuen BRV. Der bisherige BRV hatte sich zwar nochmal zur BR-Wahl aufstellen la
Gewerkschaftsarbeit im Weltanschauungsbetrieb
ÄlterUnser Betrieb wurde von einem christlichen Arbeitgeber übernommen. Wir sind also ein "Weltanschauungsbetrieb" geworden. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Arbeitnehmer? Welche Folgen ergeb
Ausscheiden aus dem Betriebsrat
ÄlterHallo, ich möchte aus persönlichen Gründen von meiner Betriebsratstätigkeit zurücktreten. Jetzt meine Frage: ich soll als erstes Ersatzmitglied nach Ausscheiden eines Betriebsrates nachrücken, möc
Nachrücken des Ersatzmitgliedes - wann?
Älterwir haben ein ordentliches br-mitglied, welches bis zu seinem ausscheiden im sommer freigestellt ist. er will jetzt bis zu seinem ausscheiden weiter im br sein, aber nicht mehr an den sitzungen teilne
Dringend! Verletzung des Mitbestimmungsrechts §87 - Folgen?
ÄlterHallo, wir haben abermals bemerkt, dass unsere Geschäftsführung unser Mitbestimmungrecht verletzt hat. Nun wollten wir Ihnen mitteilen, dass sie dies nun schon mehrmals laut §87 gemacht haben und