Erstellt am 22.01.2019 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Einen Sozialplan könnt Ihr nicht erzwingen, also bleibt Euch wahrscheinlich auf der formalen Schiene nur ein Interessenausgleich.5% liegt ja auch in entwa in der Größenordnung der üblichen jährlichen Fluktuation, also zuerst einmal nichts wo man vor Schreck erstarren muss, aber trotzdem eine Herausforderung. Wenn bei Euch die Kommunikation und Zusammenarbeit funktioniert, dann würde ich mich auf das miteinander reden konzentrieren. Welche anderen Tätigkeiten kann jeder Einzelne wahrnehmen? Gibt es Tauschoptionen (Kollgen die gehen wollen tauschen ihren Arbeitsplatz mit jemandem der gehe soll.)? Frühzeitige Ausschreibung der neuen Stellen. Welche Unterstützung bekommen die Kollegen die gehen? Denkt immer dran: Bei Eurer Betriebsgröße ist die Sozialauswahl voller Unwägbarkeiten für den Arbeitgeber, die Sicherheit durch einvernehmliche Beendigungen sollte er sich etwas kosten lassen.
Erstellt am 22.01.2019 um 10:07 Uhr von Krambambuli
Die Frage ob eine Betriebsänderung vorliegt oder nicht (Sozialplan und Interessenausgleich ja oder nein) , kann hier nicht beantwortet werden. Es sind ja möglicherweise noch mehr AN betroffenen durch "sonstige Nachteile".
Ansonsten ist der Widerspruchsgrund des § 102 Abs 3 Nr. 3 BetrVG auch dann anzuwenden, wenn ein Arbeitsplätze in näherer Zukunft zur Verfügung steht.
Ich würde schon jetzt das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Erstellt am 22.01.2019 um 11:59 Uhr von Challenger
Zitat unal2 : Bei uns ist aber auch geplant das nächstes Jahr 30 neue Stellen geschafen werden sollen in anderen Abteilungen
Zitat Krambambuli : Ich würde schon jetzt das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
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Richtig Krambambuli. Allerdings wäre es zunächst Aufgabe des AG, den BR im Rahmen der Personalplanung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten um über die Vermeidung von Härten, bzw der eventuell geplanten betriebsbedingten Kündigungen der 20 MA zu beraten.
§ 92:Personalplanung
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Erstellt am 24.01.2019 um 08:34 Uhr von unal2
Hallo zusammen,
danke für die hilfreichen Tips wir haben unsere Gewerkschaft eingeschaltet.
Mit dem AG haben wir vereinbart das erstmal die externen Bewerbungen auf Eis gelegt werden und wir versuchen wollen wenn irgendwie möglich eigene Kollegen von der zu schließenden Abteilungen zu nehmen bei bedarf sollen die Kollegen bis zu 6 Monate weiter Qualifitierungs masnahmen erhalten.
Viele Grüße