Betriebsversammlung - muss der Betriebsrat nicht vorher von der GL über die Versammlung informiert werden?
Einen Schönen Tag wünsche ich euch.
Ich habe eine Frage zum Thema Betriebsversammlung .
Also ich bin in der Firma und gehe am Schwarzen Brett vorbei was muss ich da Sehen das wir am 10.04.07 eine Betriebsversammlung haben.
Jetzt die Frage muss der Betriebsrat nicht vorher von der GL über die Versammlung informiert werden?
Danke und schöne Ostern wünsche ich euch.
PS: der Aushang ist heute auf gehangen worden.
Community-Antworten (8)
05.04.2007 um 19:19 Uhr
@blade99, sag mir bitte, wer oder was "GS" ist....
05.04.2007 um 19:23 Uhr
ups hi ich meinte GL .
05.04.2007 um 19:25 Uhr
Hallo, ich nehme an Du bist BR mitglied dann schaue Dir den §42 BvG an. Frohe Ostern wünscht Roberto
05.04.2007 um 19:29 Uhr
@blade,
Du bist eindeutig nicht im Betriebsrat, denn dann wüsstest du, dass dieser die Betriebsversammlung initiiert und, so wie du am "schwarzen Brett" gelesen hast, auch einlädt.
Auch die GL wird vom Betriebsrat zur Betriebsversammlung eingeladen, demzufolge ist es blanker Unsinn, dass die GL den Betriebsrat informieren muss.
Eines müsste ich allerdings einräumen... Die Belegschaft wird bei euch sehr kurzfristig eingeladen, oder habt ihr ein aktuelles Problem, dass diese Betriebsversammlung so auf die schnelle anberaumt wurde?
05.04.2007 um 20:25 Uhr
Darf ein Arbeitgeber nicht zu einer eigenen Betriebsversammlung einladen? Oder muss das Kind dann einen anderen Namen haben?
05.04.2007 um 20:37 Uhr
@peanuts, dann müsste blade uns sagen, wer auf der "Geburtsurkunde" unterschrieben hat! :-))
Als Überschrift über der Einladung für die Arbeitnehmer wäre dann auch "Mitarbeiterversammlung" angebracht....
05.04.2007 um 20:56 Uhr
Die GL hat Unterschrieben.
06.04.2007 um 02:19 Uhr
o.k., ich will Euch jetzt ärgern ;-) "Betriebsversammlung" ist aber nicht geschützt. Ob man da wohl absicht vermuten kann?
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