Umleiten von Emails - erlaubt?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wer von euch kann uns sagen, ob es erlaubt, ist die email in Abwesenheit oder Urlaub so eingestellt werden darf, dass sie von einem Kollegen gelesen werden kann? Und wer kennt Gesetzestexte oder Urteile!
Euch allen schöne Ostern und danke für die Antworten.
Gruß Egon
Community-Antworten (5)
05.04.2007 um 12:54 Uhr
Bin mir nicht sicher was Du meinst!
Man kann eine Abwesenheitsnotits eingeben (Der User selber) und die Mails werden weitergeleitet. Das wäre kein Problem und auch erlaubt.
Oder sprichst Du davon, dass ein Administrator dieses einfach vornimmt?
Gibt es bei Euch eine BV zum Datenschutz, Online Verkehr oder ähnliches?
05.04.2007 um 13:33 Uhr
Problem hatten wir, dass der Vorgesetzte es verlangt hat. Ist unverhältnissmässig und verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbeschränkung, selbst wenn die Mailkonten NUR für den betrieblichen Verkehr freigegeben sind. Selbst im rein betrieblichen Einsatz könnte man ja den Betriebsrat oder -arzt anschreiben, oder die Personalabteilung, alles Dinge die den Chef nix angehen. War im übrigen grade ein interessanter Aritkel dazu in Computer und Arbeit 3/2007
Bitte melden wenn weitere Infos erwünscht
05.04.2007 um 22:36 Uhr
@betriebsratten
habe den Artikel auch gelesen aber das ist ein Thema was noch nicht richtig ausgeurteilt ist und in der Fachliteratur auch durchaus anders gesehen wird.
10.04.2007 um 16:01 Uhr
@paula Dann hilft vielleicht noch eine Stellungnahme der Datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde , insbesondere des Referates Arbeitnehmerdatenschutz.....hier werden Sie geholfen
10.04.2007 um 17:50 Uhr
@alle Schaut mal
http://www.bitkom.org/files/documents/Leitfaden_Email_u_Internet_im_Unternehmen_1.1.pdf
Speziell Seite 22 und 23
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