Erstellt am 05.04.2007 um 10:54 Uhr von voto
Bin mir nicht sicher was Du meinst!
Man kann eine Abwesenheitsnotits eingeben (Der User selber) und die Mails werden weitergeleitet. Das wäre kein Problem und auch erlaubt.
Oder sprichst Du davon, dass ein Administrator dieses einfach vornimmt?
Gibt es bei Euch eine BV zum Datenschutz, Online Verkehr oder ähnliches?
Erstellt am 05.04.2007 um 11:33 Uhr von betriebsratten
Problem hatten wir, dass der Vorgesetzte es verlangt hat. Ist unverhältnissmässig und verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbeschränkung, selbst wenn die Mailkonten NUR für den betrieblichen Verkehr freigegeben sind. Selbst im rein betrieblichen Einsatz könnte man ja den Betriebsrat oder -arzt anschreiben, oder die Personalabteilung, alles Dinge die den Chef nix angehen.
War im übrigen grade ein interessanter Aritkel dazu in Computer und Arbeit 3/2007
Bitte melden wenn weitere Infos erwünscht
Erstellt am 05.04.2007 um 20:36 Uhr von paula
@betriebsratten
habe den Artikel auch gelesen aber das ist ein Thema was noch nicht richtig ausgeurteilt ist und in der Fachliteratur auch durchaus anders gesehen wird.
Erstellt am 10.04.2007 um 14:01 Uhr von betriebsratten
@paula Dann hilft vielleicht noch eine Stellungnahme der Datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde , insbesondere des Referates Arbeitnehmerdatenschutz.....hier werden Sie geholfen
Erstellt am 10.04.2007 um 15:50 Uhr von betriebsratten
@alle
Schaut mal
http://www.bitkom.org/files/documents/Leitfaden_Email_u_Internet_im_Unternehmen_1.1.pdf
Speziell Seite 22 und 23