Erstellt am 21.01.2019 um 17:39 Uhr von celestro
Wenn Du zu 100% freigestellt bist würde ich sagen, NEIN (dafür bist Du nicht von der Arbeit freigestellt). Aber wer hindert Dich daran, Dich neben eine Kassiererin / einen Kassierer zu stellen, während diese Person die Arbeit macht ? Den Ablauf kennen zu lernen heißt ja nicht notwendigerweise, daß man den Ablauf selbst durchführen muß. ;-)))
Erstellt am 21.01.2019 um 18:38 Uhr von Moreno
Du schuldest Deine Arbeitskraft dem Betriebsrat und nicht dem Arbeitgeber. Arbeitsabläufe können auch noch nach der Freistellung erlernt werden. Wenn es Dir aber wichtig ist im Beruf zu bleiben gibt es ja die Möglichkeit einer Teilfreistellung.
Erstellt am 21.01.2019 um 18:39 Uhr von nicoline
Und wenn du das nächste Mal hier etwas fragst, denkst du vielleicht mal daran, dass es in der deutschen Sprache Punkt und Komma gibt, die sogenannte Interpunktion. Das erleichert das Lesen ungemein. Danke.
Erstellt am 21.01.2019 um 18:57 Uhr von krambambuli
Der AG wird sich bedanken, wenn da irgendwer an der Kasse herumtippt und sich nicht auskennt.
Setze Dich daneben und schaue zu.
Erstellt am 21.01.2019 um 21:13 Uhr von Moreno
Setz dich daneben und schau zu......ne mach deine Betriebsratstätigkeit!
Erstellt am 21.01.2019 um 21:31 Uhr von celestro
"ne mach deine Betriebsratstätigkeit!"
Und warum zweifelst Du an, daß hier BR-Tätigkeit gemacht wird ?
Zitat: "um die Abläufe kennen zu lernen für meine br arbeiten"
O.k., ich wüßte jetzt auch nicht direkt, wie die Kenntnis des Kassiervorgangs bei der BR-Arbeit helfen soll. Aber ich würde mir niemals anmaßen, das einfach so vom Tisch zu wischen.
Erstellt am 21.01.2019 um 22:14 Uhr von Moreno
Also du meinst Marmelade einzuscannen ist Betriebsratstätigkeit? Na dann brauch ich mich ja nicht mehr über Deine Beiträge hier wundern! :-)