Vorsitzende mit Freistellung
Wie in meiner Überschrift bekannt ist eine Frage kann ich zum Beispiel mal an der Kasse arbeiten um die Abläufe kennen zu lernen für meine br arbeiten da ich ursprünglich aus der Bedingung komme und wenn ja wie lange ein Tag oder mehrere ich bin ja im Hause und kann auch jeder Zeit die Kasse verlassen
Community-Antworten (7)
21.01.2019 um 18:39 Uhr
Wenn Du zu 100% freigestellt bist würde ich sagen, NEIN (dafür bist Du nicht von der Arbeit freigestellt). Aber wer hindert Dich daran, Dich neben eine Kassiererin / einen Kassierer zu stellen, während diese Person die Arbeit macht ? Den Ablauf kennen zu lernen heißt ja nicht notwendigerweise, daß man den Ablauf selbst durchführen muß. ;-)))
21.01.2019 um 19:38 Uhr
Du schuldest Deine Arbeitskraft dem Betriebsrat und nicht dem Arbeitgeber. Arbeitsabläufe können auch noch nach der Freistellung erlernt werden. Wenn es Dir aber wichtig ist im Beruf zu bleiben gibt es ja die Möglichkeit einer Teilfreistellung.
21.01.2019 um 19:39 Uhr
Und wenn du das nächste Mal hier etwas fragst, denkst du vielleicht mal daran, dass es in der deutschen Sprache Punkt und Komma gibt, die sogenannte Interpunktion. Das erleichert das Lesen ungemein. Danke.
21.01.2019 um 19:57 Uhr
Der AG wird sich bedanken, wenn da irgendwer an der Kasse herumtippt und sich nicht auskennt.
Setze Dich daneben und schaue zu.
21.01.2019 um 22:13 Uhr
Setz dich daneben und schau zu......ne mach deine Betriebsratstätigkeit!
21.01.2019 um 22:31 Uhr
"ne mach deine Betriebsratstätigkeit!"
Und warum zweifelst Du an, daß hier BR-Tätigkeit gemacht wird ?
Zitat: "um die Abläufe kennen zu lernen für meine br arbeiten"
O.k., ich wüßte jetzt auch nicht direkt, wie die Kenntnis des Kassiervorgangs bei der BR-Arbeit helfen soll. Aber ich würde mir niemals anmaßen, das einfach so vom Tisch zu wischen.
21.01.2019 um 23:14 Uhr
Also du meinst Marmelade einzuscannen ist Betriebsratstätigkeit? Na dann brauch ich mich ja nicht mehr über Deine Beiträge hier wundern! :-)
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