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Ostertage Arbeiten - Muß das nicht mit dem Betriebsrat abgesprochen werden?

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Wassermann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo eine Frage, unser Betrieb leuft über Ostern durch.Unser Abteilungsleiter Sagt wier besetzen die Osterntage, nur mit der Frühschicht,die andern können zu Hause bleiben.Muß das nicht mit dem Betribsrat abgesprochen werden?oder wie ist das.

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Community-Antworten (3)

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wanst37

04.04.2007 um 21:59 Uhr

Jepp, daß muß es. Nachlesbar im Fitting §87 BetrVG.

Davon abgesehen hat eure Firma überhaupt eine Arbeitserlaubnis vom Gewerbeaufsichtsamt? Ansonsten dürften sie nicht mal Früh arbeiten.

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Wassermann

04.04.2007 um 23:00 Uhr

Wir sind ein Durchlaufbetrieb. Er ist nur der meinung das er nicht alle leute braucht.

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Mona-Lisa

04.04.2007 um 23:14 Uhr

@Wassermann, mich wundert, dass nicht aufgefordert wurde, Urlaub zu nehmen! Denn so muss euer AG die Arbeitszeit bezahlen, mit allen Zusschlägen! Er kommt in Annahmeverzug, ihr solltet darum eure Arbeitskraft unverzüglich anbieten!

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