Erstellt am 04.04.2007 um 19:59 Uhr von wanst37
Jepp, daß muß es.
Nachlesbar im Fitting §87 BetrVG.
Davon abgesehen hat eure Firma überhaupt eine Arbeitserlaubnis vom Gewerbeaufsichtsamt?
Ansonsten dürften sie nicht mal Früh arbeiten.
Erstellt am 04.04.2007 um 21:00 Uhr von Wassermann
Wir sind ein Durchlaufbetrieb.
Er ist nur der meinung das er nicht alle leute braucht.
Erstellt am 04.04.2007 um 21:14 Uhr von Mona-Lisa
@Wassermann,
mich wundert, dass nicht aufgefordert wurde, Urlaub zu nehmen!
Denn so muss euer AG die Arbeitszeit bezahlen, mit allen Zusschlägen!
Er kommt in Annahmeverzug, ihr solltet darum eure Arbeitskraft unverzüglich anbieten!