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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der BR bei im Ausland geltenden Gesetzen mitbestimmen?

SF
Sascha Funk
Feb 2019 bearbeitet

Unsere Deutsche Firma gehört seit einem Jahr zu einer Konzernmutter. Die hat ihren Stammsitz in Belgien und will den dort geltenden Verhaltenskodex zum Thema Whistleblower auch bei uns einführen. Hintergrund ist der Börsengang und die damit verbundenen Geheimhaltungsgrundsätze. In Belgien wird mit jedem Mitarbeiter ein Induvidualvertrag abgeschlossen. Das ginge in Deutschland auch, doch unser Gremium sieht darin eine Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Wir wollen eine Betriebsvereinbarung abschließen, die dem entgegenwirkt. Hat jemand mit so einem Sachverhalt schon mal zu tun gehabt und auch umgesetzt?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

11.02.2019 um 22:21 Uhr

Der AG wird diesen Kodex nicht einführen können, ohne das Ihr Euer MBR ausgeübt habt. Ob die Sache aus Belgien kommt oder den USA ist egal. Allerdings solltet Ihr mit einem Fachanwalt überlegen, ob hier wirklich eine BV angezeigt ist. Halte ich nach diesen allgemeinen Infos eher für nicht sinnvoll.

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