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Neue Arbeitsverträge - zwangsweise, nur aus Gründen der "Einheitlichkeit"?

V
Versucher
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung will einen "Einheitsarbeitsvertrag" einführen. Im laufe der letzten Jahre und Jahrzente sind sehr unterschiedliche Arbeitsverträge abgeschlossen worden. Nun soll jeder Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Als Betriebsratsvorsitzender bin ich in die Formulierung des Wortlauts mit eingebunden.

Es kann doch niemand zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gezwungen werden, nur aus Gründen der "Einheitlichkeit".

Wie gehe ich taktisch am klügsten vor?

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Community-Antworten (8)

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paula

04.04.2007 um 16:11 Uhr

Es kann niemand gezwungen werden. Es gilt die Vertragsfreiheit. Einen Grund für eine Änderungskündigung ist die "Einheitlichkeit" auch nicht.

Es ist für mich die Frage wie weit der BR sich hier einbinden läßt. Es geht hier um eine Sache des Individualarbeitsrechts. Ggf. ist der BR zum Schluss der Buhmann, wenn das Ergebnis nicht paßt. Ich würde erst mal den AG machen lassen und dann das Ergebnis kritisch prüfen und die Kollegen auf Probleme hinweisen

V
Versucher

04.04.2007 um 16:42 Uhr

Hallo Paula, danke für deine Antwort!

Mit deinem Tipp, den AG erstmal "machen" zu lassen, habe ich auch schon Probleme. Mein Stillschweigen könnte als Zustimmung ausgelegt werden.Am besten wäre es doch, wenn beide Parteien profitieren würden. Die Kolleginnen und Kollegen werde ich sensibilisieren, das nun die Möglichkeit besteht, eine saftige Lohn- + Gehaltserhöhung auszuhandeln! Wenn schon neuer Vertrag, dann nur zu besseren Konditionen.

J
Jube

04.04.2007 um 17:18 Uhr

Wie Paula schon sagt: das läuft auf Änderungskündigungen hinaus, die Euch als BR ja vorgelegt werden müssen. Da könnt ihr das Ganze dann stoppen, da ja kein richtiger Kündigungsgrund vorliegt.

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Konrad

04.04.2007 um 17:29 Uhr

Hallo Versucher Man muss sich schon fragen, was da der wirkliche Hintergrund des AG ist? "Vereinheitlichung" heißt doch auch sicher für den einen oder anderen "Ungünstiger" machen. Von einfach den AG "machen" zu lassen wie @Paula anführt halte ich gar nichts! AV sind Indivdualrecht, nur wenn es ALLE betrifft und Unterschreiben sollen, sehe ich auch das Kollektivrecht tangiert. Sind die Bedingungen der Arbverträge dem BR von allen MA bekannt ? Persönlich würde ich an bestehende AV nur was ändern, wenn es für alle Verbesserungen geben wird, z.B. Lohn- oder gehaltserhöhungen bei gleicher Arbeitszeit.

P
paula

04.04.2007 um 18:14 Uhr

@konrad Kollektivrechtlich wird der BR hier keinen Fuß in die Tür kriegen. Das BetrVG gibt da nichts her.

Ich kann den AG unter einem Gesichtspunkt sogar verstehen. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eigentlich alle AG aufgefordert alle Arbeitsverträge an die neue Gesetzeslage anzupassen, da ansonsten viele Klauseln einfach unwirksam geworden sind. Da hat man als AG einen gewissen Handlungsdruck.

Wenn man als BR hier den Kollegen helöfen möchte dann als verständiger Berater. Nur da stellt sich dann die Frage: habt Ihr genügend Fachkompetenz?

@Jube der BR kann keine Kündigungen stoppen... da hilft nur eine Kündigungsschutzklage!!!!

K
Konrad

04.04.2007 um 18:41 Uhr

@paula "Kollektivrechtlich wird der BR hier keinen Fuß in die Tür kriegen" Jaaa ist so ! Wo liegt dein Prorblem?

BR "versucher" wurde eben an der Mitgestaltung beteiligt, weil eben dessen AG Kollektivrecht vermutet, das ist nun mal Tatsache! Ich werde es als BR natürlich unterlassen, den AG über diesen Sachverhalt aufzuklären.

Wir haben auch den "Musterarbeitsvertrag" überarbeitet und genügend rechtwidrige Formulierungen gefunden, erst wollte er da Individualrecht nichts davon wissen, als der BR stellvertr. für 1 Beschäftigten mit Anzeige wegen Sittenwidrigkeit drohte wurde eingelenkt. Ist es besser einfach "machen zu lassen "?

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nidis

04.04.2007 um 18:43 Uhr

Das BetrVG gibt sehr wohl was her. Hierbei handelt es sich nämlich um Formulararbeitsverträge (da alle gleich). Der BR hat gemäß § 80 BetrVG darüber zu wachen, ob die rechtlichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen in diesen Verträgen eingehalten werden.

P
paula

04.04.2007 um 19:44 Uhr

@konrad

mein Hinweis war nicht als Kritik zu verstehen. Wenn der AG den BR einbeziehen will kann der BR sicher mitwirken. Ich wollte schon mit meinem ersten Beitrag nur zum Ausdruck bringen dass es sich für den BR um ein schwieriges Thema handelt, da die Arbeitsverträge bisher unterschiedlich waren (hat ja alles so seine Vor- und Nachteile) und dass es einer Menge Kompetenz bedarf die Fallstricke des Arbeitsrechts sauber umzusetzen, so dass alle zufrieden sind.

@nidis sicher der § 80 BetrVG ist einschlägig... und die Konsequenz daraus? Der BR hat trotzdem kein Mitbestimmungsrecht und kein wirkliches Packende....

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