Mutterschutz und BR?
hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Lt. unserer Wahlliste ist nun ein Mitglied als ordentliches BR Mitglied zu bestimmen, die sich gerade im Mutterschutz befinde, jedoch von zu Hause aus stundenweise für uns arbeitet. Meine Frage: Ist sie nun als Nachrücker im BR oder gilt es für Mutterschutz nicht. Danke für eure Info´s
Community-Antworten (1)
03.04.2007 um 23:02 Uhr
Hallo elamicha, Wenn sie wie Du ja schreibst als ordentliches BR Mitglied gewählt worden ist, dann ist dies erst mal Fakt, d.h. sie ist ordentliches BR Mitglied und nicht Nachrücker. Ob sie Ihr Amt während der Zeit des Mutterschutz aktiv wahrnehmen darf hängt wohl von den Umständen im Einzelnen ab. Solange keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen an einer BR Sitzung teilzunehmen kann sie dies tun (wenn sie es möchte). Sie müsste dies dann aber gegenüber dem BR erklären (bzw. dem Vorsitzenden), ohne eine solche Erklärung wäre sie als verhindert anzusehen. Wenn die Kollegin während der Zeit des Mutterschutzes nicht an den Sitzungen teilnimmt, ist entsprechend ein Ersatzmitglied zu laden.
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