Betriebsversammlung Teilnahme während des Urlaubs - gilt das dann auch als Arbeitszeit?
Hallo zusammen, wenn eine Kollegin während des Urlaubs an einer Betriebsversammlung teilnimmt, gilt das dann auch als Arbeitszeit? Schnelle Antwort würde mich freuen. Vielen Dank und Gruß
Community-Antworten (1)
03.04.2007 um 16:18 Uhr
Hallo Neuland1,
AG muss bezahlen, MA hat Teilnahmerecht.
guckst DU DKK § 44 BetrVG Rdn.13
Gruss
Biberrat
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