W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung Teilnahme während des Urlaubs - gilt das dann auch als Arbeitszeit?

N
Neuland1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn eine Kollegin während des Urlaubs an einer Betriebsversammlung teilnimmt, gilt das dann auch als Arbeitszeit? Schnelle Antwort würde mich freuen. Vielen Dank und Gruß

3.33401

Community-Antworten (1)

B
biberrat

03.04.2007 um 16:18 Uhr

Hallo Neuland1,

AG muss bezahlen, MA hat Teilnahmerecht.

guckst DU DKK § 44 BetrVG Rdn.13

Gruss

Biberrat

Ihre Antwort